. . . "Wer sich nicht bewegt spürt seine Ketten nicht." |
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Steuerflucht ist legitime Steuervermeidung und kein SteuerbetrugDie Verlegung des Wohnsitzes in eine Steueroase oder Niedrigsteuerland wird als Steuerflucht bezeichnetvon H. Boldt, Andorra, 22.05.2013 In den Hochsteuerstaaten wird die steuerlich motivierte Verlegung des Wohnsitzes (Wohnsitzverlegung) in ein Territorium mit niedrigerer Besteuerung als Steuerflucht betrachtet. Freie Wohnsitzverlegung ist ein MenschenrechtDas in jüngster Zeit aufgeflammte populistische Mediengetöse mit der Verurteilung der Steuerflucht tangiert jedoch ein fundamentales Recht. Im Strafrecht existiert deshalb auch kein Straftatbestand der Steuerflucht. Im Gegenteil, in vielen modernen Verfassungen wird das Recht, jederzeit sein Land zu verlassen, ausdrücklich festgeschrieben. Aus welchem Beweggrund die Verlegung von Personen und deren Vermögen an einen anderen Standort erfolgt, ist alleinig Privatsache der Betroffenen. Es gibt keinen Anlass und Verpflichtung, die Gründe in irgendeiner Form zu rechtfertigen. Der Freikauf von SteuersklavenEinschränkungen wie die Wegzugsbesteuerung bedürfen dringend einer Überprüfung durch die Verfassungsgerichte, ob diese überhaupt zulässig sind. Der 'Europäische Gerichtshof' (EuGH) hat bereits in mehreren EU Ländern die sogenannte Wegzugsbesteuerung als gemeinschaftsrechtswidrig gekippt. Es wird davon ausgegangen, dass auch die deutschen Regeln zur Besteuerung des Wegzugs ebenfalls nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Universelle Menschenrechte dürfen durch ein nachrangiges Gesetz nicht ausgehebelt oder unangemessen eingeschränkt werden. Es besteht die Befürchtung, dass bei der Absicht zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbreiterung der Steuerbasis die Verhältnismäßigkeit der Mittel verloren geht. Indikatoren für den SteuerwettbewerbDie Aufrechterhaltung des Wettbewerbs auch zwischen den einzelnen Nationalstaaten ist fundamentale Voraussetzung zur Gesunderhaltung einer Volkswirtschaft. Die durch eine planwirtschaftliche Interventionsspirale verschuldeten Staaten versuchen sich dem Wettbewerb der Standorte zu entziehen. Ohne einen Steuerwettbewerb würden die Steuern bereits ins grenzenlose empor geschnellt sein. Deshalb sind alle Maßnahmen, die auf eine Abschaffung des Wettbewerbs abzielen, abzulehnen. Nur durch Aufrechterhaltung des Wettbewerbsdrucks kann der Ausuferung der Besteuerung eine natürliche Grenze gesetzt werden. Konkurrenz zwischen Staaten um Humankapital und Direktinvestitionen aus dem Ausland trägt selbstregulierend zur Verbesserung der steuerlichen Standortattraktivität bei. Gleichzeitig schützt Wettbewerb Minderheiten vor als unangemessen erachteten Umverteilungsorgien der Politik. Abstimmung mit den FüßenDie Aufrechterhaltung des internationalen Standortwettbewerbs trägt also eher zu einer Verbesserung der Gesundheit der Volkswirtschaften auf natürliche Weise bei, als dass sie dieser schadet. Durch die Abwanderung von Personen und die Verlagerung von Kapitalvermögen in ein steuergünstigeres Territorium werden nicht mehr wettbewerbsfähigen Staaten die Handlungsmittel entzogen und somit der Reformdruck auf den von der Abwanderung betroffenen Staat erhöht. Nachlassen der Anstrengungen zur AttraktivitätssteigerungDurch die Forderung zur Angleichung der Steuersätze in Drittstaaten und Harmonisierung in der Gemeinschaft versuchen sich die Hochsteuerländer dem Wettbewerb und notwendigen Reformen zu entziehen. Eine Diskussion über die tatsächlichen Ursachen der Fehlentwicklungen ist politisch nicht erwünscht. Erkenntnisse der wissenschaftlichen Ursachenforschung werden ignoriert. Statt dessen präsentiert die Politik immer wieder gerne die Steuererhöhungen und die Gestaltungsfreiheit beschneidende Gesetze als Lösung. Dabei führen Steuererhöhungen meist nicht zu höheren Steuereinnahmen, sondern zu Motivationsverlust und höherer Steuermüdigkeit. Eine Ausschaltung des Wettbewerbs zwischen Staaten erhöht die Gefahr der Ausweitung von Misswirtschaft und grenzenloser Staatsverschuldung und des Ausbaus konfiskatorischer Steuersysteme. Einmischung in innere Angelegenheiten von souveränen DrittstaatenDa wo ein moralisches Gebot zur Einmischung existiert, wie bei der Verletzung von den in unserer westlichen Wertegemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechten, wird diese regelmäßig unterlassen. Einmischung erfolgt nur da, wo diese zur Ablenkung von der eigenen Fehlentwicklung der Erosion der Staatshaushalte durch Banken- und Euro-Rettungen nützlich ist. Die Politik braucht immer wieder Schuldige, die man vorführen kann, ohne dass diese sich direkt wehren können. Und wieder ist man auf die kleinen Länder gekommen, die von der Politik und den Medien geschickt vorgeführt werden. Imageschäden sind die langfristigen KonsequenzenDer wenig sensible Umgang mit unveräußerlichen und nicht teilbaren Menschenrechten durch Ankündigungen, die eine Beseitigung der verkündeten Rechte und Freiheiten vermuten lassen, kann zu einem weiter schwindenden Verlust des Vertrauens in die Politik führen. Die billige Stimmungsmache verantwortungsloser Populisten trägt eben nicht zur Sicherung von Frieden und Freiheit und damit zu einem besseren Europa bei, sondern befeuert Befürchtungen von Kritikern, dass damit lediglich die unreflektierte Zustimmung der Massen zur Umwandlung der 'Europäischen Union' (EU) in eine totalüberwachte Enteignungs- und Entrechtungs-Union vorangetrieben wird, deren Verlassen durch ehemals freie Bürger bald nicht mehr möglich sein wird.
________________________ Zitiervorschlag Boldt, H.: Steuerflucht ist legitime Steuervermeidung und kein Steuerbetrug. Online in Internet: URL: http://www.andorra-intern.com/2013/steuerflucht.htm [Stand: *Abrufdatum*].
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Überwachung ist Tyrannei |
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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018 |