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Markenanmeldung in Andorra mit Hindernissen

Verzögerung der Übersetzung der Nizza Klassifikation

Seit Ende 1996 ist es möglich Marken in Andorra anzumelden. Zuständige Behörde für die Anmeldung von Marken ist das andorranische Markenamt 'Oficina de Marques del Principat d'Andorra (OMPA)' [1]. Ausländische Markeninhaber müssen sich zur Eintragung ihrer Marken beim andorranischen Markenamt durch einen in Andorra zugelassenen Vertreter (Mandatar) vertreten lassen.

Seit Anfang 2012 müssen Markeninhaber auf eine Eintragung zum Schutz ihrer Markenrechte in Andorra ganz oder teilweise verzichten oder zeitlich zurückstellen, zumindest soweit Waren und Dienstleistungen betroffen sind, die in der 10. Ausgabe der Klassifizierung von Nizza neu enthalten sind oder von einer Streichung bisher bestehender Begriffe oder auch den zahlreichen Änderungen in der Zuordnung zu den einzelnen Klassen betroffen sind.

Die Nizza Klassifikation ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung einer Marke [2]. Die Liste wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) [3] verwaltet und weltweit in mehr als 140 Ländern genutzt. Seit dem 1. Januar 2012, also vor bereits mehr als 1 Jahr trat die 10. Ausgabe der Klassifizierung [4] in Kraft. In Andorra ist es aber bis heute immer noch nicht möglich, Marken, die die 10. Ausgabe der Klassifizierung nutzen möchten, anzumelden. Grund ist die nur schleppend voranschreitende Übersetzung der Aktualisierung der Klassifizierung in die katalanische Sprache.

Zahlreiche Markeninhaber, die ihre Marken in Andorra anmelden möchten mit Waren und Dienstleistungen, die in der 10. Ausgabe der Klassifizierung von Nizza enthalten sind, fragen sich, ab wann dies endlich möglich sein wird. Anfragende werden vom Markenamt immer wieder auf unbestimmte Zeit vertröstet. Beim Erscheinen der vorausgegangenen revidierten Fassung gab es diese Probleme nicht.

Dieser Zustand ist sowohl für Markeninhaber als auch die als Vertreter der Markeninhaber zugelassenen Mandatare nicht länger akzeptabel. Aber auch die Beschwerde der Vertretung der Berufsorganisation der Mandatare beim Wirtschaftsministerium führte zu keinem Ergebnis. Das andorranische Markenamt kann bis heute kein konkretes Datum für die Fertigstellung der Übersetzung und Anwendung der 10. Ausgabe nennen.

Diese Behinderungen der Wirtschaft durch die Verwaltung hat negative Folgen. Für Markeninhaber kann das Entstehen von Lücken im Markenschutz nicht ausgeschlossen werden. Die Zahl der Neuanmeldungen hat seit Bestehen des Hinderungsgrundes abgenommen. Durch diese Verzögerung gehen dem andorranischem Staat dringend benötigte Einnahmen aus Amtsgebühren verloren. Es ist also kein Wunder, wenn Andorra wirtschaftlich weiter ins Abseits gerät. Dabei war das Markenamt, trotz des gesetzlich geschaffenen Handicaps zum Zwang der Klassifizierung, eine der wenigen Behörden, die bis dato einwandfrei funktionierten.

 

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018