Checkliste Anerkennung ausländischer Führerschenine in Andorra. Erleichterte Anerkennung, Voraussetzungen und erforderliche Dokumente |
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Checkliste: Führerschein Anerkennung
Anerkennung ausländischer Führerscheine in Andorra
Diese Checkliste gibt Auskunft über die Voraussetzungen zur Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Andorra und führt die erforderlichen Angaben und benötigten Dokumente auf, die bei der Antragstellung durch in Andorra legal ansässige Personen benötigt werden.
Rechtsgrundlage für die Anerkennung von ausländischen Führerscheinen im Fürstentum bildet die andorranische Strassenverkehrsordnung. Die Einzelheiten sind in den bilateralen Abkommen mit den einzelnen Staaten geregelt.
Personen, die ihren Wohnsitz nach Andorra verlegt haben und bereits eine Fahrerlaubnis in einem anderen Land erlangt haben, müssen innerhalb eines Zeitraums von
6 Monaten nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Fahrerlaubnis bei der andorranischen Führerscheinstelle einreichen (Artikel 112.2 der andorranischen Strassenverkehrsordnung), um einen andorranischen Führerschein ausgestellt zu bekommen.
Falls diese Frist versäumt wird und der Antrag später als 1 Jahr nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt wird, muss
eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung in Andorra absolviert werden.
Für Antragsteller, die einen Führerschein aus den Ländern Spanien, Frankreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Portugal, Griechenland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Finnland, Schweden, Lettland, Litauen und der Schweiz umschreiben lassen möchten, gilt ein erleichtertes Anerkennungsverfahren.
Erforderliche Angaben bei der Antragstellung:
- Vor- und Nachname des Antragstellers
- Geburtsdatum und -ort
- dessen Anschrift
- dessen Staatsangehörigkeit und Reisepass-Nummer
- Führerscheinnummer, Ort und Datum der Ausstellung des Führerscheins
- die Führerscheinklasse/n ist/sind anzukreuzen
Benötigte Dokumente
a) beim erleichterten Verfahren zur Anerkennung:
- Wohnsitzbescheinigung "Certificat de Residència" ausgefertigt durch die Gemeindeverwaltung, in welcher das Domizil liegt [1]
- Formelle Bescheinigung ausgefertigt durch einen in Andorra dazu befugten Arzt über die gesundheitliche Eignung des Antragstellers zum Führen eines Kraftfahrzeugs "Certificat mèdic oficial [1]
- Ein aktuelles Passfoto des Antragstellers auf hellem Hintergrund in Farbe (35x40 mm)
- Original des gültigen ausländischen Führerscheins
- Vollständige Übersetzung des Originalführerscheins, gestempelt und unterzeichnet vom zuständigen Konsulat des Landes, in dem der Führerschein ausgestellt wurde [2]
b) falls der Führerschein des Antragstellers nicht in einem der weiter oben genannten Länder ausgestellt wurde:
- Echtheitszertifikat "Certificat d'autenticitat" für den betreffenden Führerschein, ausgestellt von der Stelle, die den nationalen Führerschein ausgestellt hat [2]
- Bescheinigung der zuständigen Stelle, die den nationalen Führerschein ausgestellt hat, über den Umfang der Fahrerlaubnis und deren Gleichwertigkeit "Certificat d'equivalència de categoria de l'homologació" zum Zweck der Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis in Andorra [2]
- Zusätzlich ist dann eine praktische und schriftliche Führerscheinprüfung in Andorra abzulegen
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1 Das "Certificat mèdic oficial" und das "Certificat de Residència" haben jeweils nur eine Gültigkeit
von drei Monaten.
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2 Sämtliche Dokumente, die nicht in der katalanischen Sprache vorliegen,
müssen in diese von einem in Andorra zugelassenen und vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
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Rechtsgrundlagen
Gesetz:
Llei del Codi de la Circulació, vom Consell General vom 10.06.1999, Artikel 112, in Kraft getreten am 30.07.1999 [BOPA 1999, Jg. 11, Nr. 40, S. 1424]
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Zitiervorschlag
Boldt, H.: Checkliste: Führerscheinanerkennung in Andorra, Online in Internet: URL:
http://www.andorra-intern.com/check/de_fuehrerschein.htm [Stand: *Abrufdatum*].
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