CEDI - Auskunfts- und Beratungsstelle Europaverband der Selbständigen in Andorra Checkliste: Arbeitsgenehmigung in Andorra - Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

 . . . "Fahre wie der Teufel, und Du wirst ihn bald treffen." - Robert Lembke

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Checkliste: Matrícula Temporal in Andorra

Zulassung eines Kraftfahrzeuges durch Nichtansässige

Andorra ist eines der ganz wenigen Länder, wo es auch Personen, die nicht im Fürstentum ansässig sind, möglich ist, ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Die sogenannte "Matrícula Temporal" kurz MT, früher auch als "Matrícula Turistica" bezeichnet, ist bisher nur wenig bekannt.

Diese Checkliste gibt Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges durch eine MT in Andorra und führt die erforderlichen Angaben und benötigten Dokumente auf, die bei der Antragstellung durch nicht in Andorra ansässige Personen benötigt werden.


Rechtsgrundlage:

Die Zulassung von Fahrzeugen im Fürstentum Andorra durch nicht hier ansässige Personen wird im Gesetz zur Strassenverkehrsordnung "Llei del Codi de la Circulació" vom 10.06.1999 vom Consell General, vorrangig in den Artikeln 153 bis 159, geregelt.


Voraussetzungen zur Zulassung:

- Das Kraftfahrzeug darf am Tage der Zulassung in Andorra nicht älter als drei Jahre alt sein (Art. 153)

- Einfuhr des Kraftfahrzeugs in das Fürstentum Andorra (Art. 153)

- Zahlung der Einfuhrabgabe (Art. 153)

- Versicherung des Fahrzeugs durch eine andorranische Versicherungsgesellschaft (Art. 159)

- Das Fahrzeug ist im Zuge der Zulassung der andorranischen Technischen Überprüfungsstelle vorzuführen (Art. 159)

- Die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, darf keinen Wohnsitz in Andorra haben (Art. 153)

- Falls das Fahrzeug bereits in einem anderen Land auf eine temporäre bzw. Touristennummer angemeldet ist oder war, muss diese Zulassung abgelaufen bzw. darf eine Gültigkeit von noch maximal 30 Tagen haben (Art. 159.1.b)


Erforderliche Angaben bei der Antragstellung:

- Vor- und Nachname des Antragstellers

- dessen Anschrift

- dessen Staatsangehörigkeit und Reisepass-Nummer

- Name, Anschrift und Tel/Fax einer Kontaktperson (möglichst in Andorra)

- Marke und Modell des Fahrzeugs

- ggf. Nummer des Kfz.-Kennzeichens, falls das Fahrzeug bereits in einem anderen Land zugelassen worden war


Erforderliche Dokumente:

a) falls es sich um ein Fahrzeug handelt, das vorher noch nirgendwo zugelassen war:

- Quittung vom andorranischen Zoll über die Zahlung der Einfuhrabgabe (Art. 140.a)

- Originalrechnung, die vom andorranischen Zoll abgestempelt sein muss (Art. 140.b)

- Bescheinigung der andorranischen Kfz.-Versicherung (Art, 140.c)

- Faksimil der Fahrgestellnummer, welches von der andorranischen technischen Überprüfungsstelle unterschrieben sein muss, falls das Kfz. ausserhalb Andorras erworben wurde; wenn das Kfz. in Andorra gekauft wurde, muss der Konzessionär das Faksimil unterschreiben (Art. 140.d)

- Falls das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs mehr als 3.500 kg beträgt, muss ein Zertifikat des Herstellers, aus welchem das Fabrikationsdatum des Fahrzeugs ersichtlich ist, vorgelegt(Art. 140.e)

- eventuell kann verlangt werden, dass eine Konformitätsbescheinigung vorgelegt wird über die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherheitsnormen, welche sich an den EU-Normen für die Sicherheit im Strassenverkehr orientieren (Art. 140.f)

- Zertifikat der Technischen Überprüfungsstelle (Art. 142.e)

- Fotokopie vom Reisepass des Antragstellers, falls es sich um das allererste Fahrzeug handelt, das der Antragsteller auf seinen Namen in Andorra registrieren lassen möchte


b) falls es sich um ein Fahrzeug handelt, das vorher bereits in einem anderen Land regulär zugelassen war:

Zusätzlich zu den obengenannten Dokumenten:

- Fahrzeugbrief oder Äquivalent (Art. 142.b)


c) falls es sich um ein Fahrzeug handelt, das vorher bereits in einem anderen Land auf eine temporäre bzw. Touristennummer zugelassen war:

- Original der Zulassung aus dem Herkunftsland, welche auf den Namen des Antragstellers lauten muss (Art. 159.2.a)

- Original der Rechnung, welche ebenfalls auf den Antragsteller ausgestellt sein muss (Art. 159.2.b)

- Bescheinigung vom andorranischen Zoll, dass die Einfuhrabgabe bezahlt wurde (Art. 159.2.c)

- Bescheinigung einer andorransichen Versicherung, dass eine Fahrzeugversicherung für den Zeitraum der Gültigkeit der MT Registrierung abgeschlossen worden ist (Art. 159.2.d)

- Zertifikat der andorranischen technischen Überprüfungsstelle, dass das Fahrzeug die Revision bestanden hat (Art. 159.2.e)




Ferner ist Folgendes zu beachten:

Sämtliche Dokumente, die nicht in der katalanischen Sprache vorliegen, müssen in diese von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Die Zulassung erfolgt für maximal 1 Jahr (Art. 155). Eine Verlängerung ist möglich, sogar auf dem Postweg, wenn keine Änderungen bzgl. des Fahrzeugs oder des Inhabers erfolgten (Art. 158). Hierzu im Ausland gefertigte Vollmächte müssen vor einem Notar oder einer Konsularbehörde erteilt werden (Art. 158). Zuständig für die Annahme der Anträge auf Verlängerung der MT-Zulassung ist der andorranische Automobilclub.

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018