Checkliste Matricula Turistica in Andorra - Zulassung eines Kraftfahrzeugs durch Nichtansässige. Rechtsgrundlage, Voraussetzungen, erforderliche Dokumente |
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Checkliste: Matrícula Temporal in Andorra
Zulassung eines Kraftfahrzeuges durch Nichtansässige
Andorra
ist eines der ganz wenigen Länder, wo es auch Personen, die nicht
im Fürstentum ansässig sind, möglich ist, ein Kraftfahrzeug
zuzulassen. Die sogenannte "Matrícula Temporal" kurz
MT, früher auch als "Matrícula Turistica" bezeichnet,
ist bisher nur wenig bekannt.
Diese Checkliste gibt Auskunft über die Voraussetzungen zur Zulassung
eines Kraftfahrzeuges durch eine MT in Andorra und führt die erforderlichen
Angaben und benötigten Dokumente auf, die bei der Antragstellung
durch nicht in Andorra ansässige Personen benötigt werden.
Rechtsgrundlage:
Die Zulassung von Fahrzeugen im Fürstentum Andorra durch nicht
hier ansässige Personen wird im Gesetz zur Strassenverkehrsordnung
"Llei del Codi de la Circulació" vom 10.06.1999 vom
Consell General, vorrangig in den Artikeln 153 bis 159, geregelt.
Voraussetzungen zur Zulassung:
-
Das Kraftfahrzeug darf am Tage der Zulassung in Andorra nicht älter
als drei Jahre alt sein (Art. 153)
- Einfuhr des Kraftfahrzeugs in das Fürstentum Andorra (Art.
153)
- Zahlung der Einfuhrabgabe (Art. 153)
- Versicherung des Fahrzeugs durch eine andorranische Versicherungsgesellschaft
(Art. 159)
- Das Fahrzeug ist im Zuge der Zulassung der andorranischen Technischen
Überprüfungsstelle vorzuführen (Art. 159)
- Die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, darf keinen Wohnsitz
in Andorra haben (Art. 153)
- Falls das Fahrzeug bereits in einem anderen Land auf eine temporäre
bzw. Touristennummer angemeldet ist oder war, muss diese Zulassung
abgelaufen bzw. darf eine Gültigkeit von noch maximal 30 Tagen
haben (Art. 159.1.b)
Erforderliche Angaben bei der Antragstellung:
- Vor- und Nachname des Antragstellers
- dessen Anschrift
- dessen Staatsangehörigkeit und Reisepass-Nummer
- Name, Anschrift und Tel/Fax einer Kontaktperson (möglichst in
Andorra)
- Marke und Modell des Fahrzeugs
- ggf. Nummer des Kfz.-Kennzeichens, falls das Fahrzeug bereits in einem
anderen Land zugelassen worden war
Erforderliche Dokumente:
a) falls es sich um ein Fahrzeug handelt, das vorher noch nirgendwo
zugelassen war:
-
Quittung vom andorranischen Zoll über die Zahlung der Einfuhrabgabe
(Art. 140.a)
- Originalrechnung, die vom andorranischen Zoll abgestempelt sein
muss (Art. 140.b)
- Bescheinigung der andorranischen Kfz.-Versicherung (Art, 140.c)
- Faksimil der Fahrgestellnummer, welches von der andorranischen technischen
Überprüfungsstelle unterschrieben sein muss, falls das Kfz.
ausserhalb Andorras erworben wurde; wenn das Kfz. in Andorra gekauft
wurde, muss der Konzessionär das Faksimil unterschreiben (Art.
140.d)
- Falls das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs mehr als 3.500
kg beträgt, muss ein Zertifikat des Herstellers, aus welchem
das Fabrikationsdatum des Fahrzeugs ersichtlich ist, vorgelegt(Art.
140.e)
- eventuell kann verlangt werden, dass eine Konformitätsbescheinigung
vorgelegt wird über die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen
Verkehrssicherheitsnormen, welche sich an den EU-Normen für die
Sicherheit im Strassenverkehr orientieren (Art. 140.f)
- Zertifikat der Technischen Überprüfungsstelle (Art. 142.e)
- Fotokopie vom Reisepass des Antragstellers, falls es sich um das
allererste Fahrzeug handelt, das der Antragsteller auf seinen Namen
in Andorra registrieren lassen möchte
b) falls es sich um ein Fahrzeug handelt, das vorher bereits in einem
anderen Land regulär zugelassen war:
Zusätzlich zu den obengenannten Dokumenten:
- Fahrzeugbrief oder Äquivalent (Art. 142.b)
c) falls es sich um ein Fahrzeug handelt, das vorher bereits in einem
anderen Land auf eine temporäre bzw. Touristennummer zugelassen
war:
- Original der Zulassung aus dem Herkunftsland, welche auf den Namen
des Antragstellers lauten muss (Art. 159.2.a)
- Original der Rechnung, welche ebenfalls auf den Antragsteller ausgestellt
sein muss (Art. 159.2.b)
- Bescheinigung vom andorranischen Zoll, dass die Einfuhrabgabe bezahlt
wurde (Art. 159.2.c)
- Bescheinigung einer andorransichen Versicherung, dass eine Fahrzeugversicherung
für den Zeitraum der Gültigkeit der MT Registrierung abgeschlossen
worden ist (Art. 159.2.d)
- Zertifikat der andorranischen technischen Überprüfungsstelle,
dass das Fahrzeug die Revision bestanden hat (Art. 159.2.e)
Ferner ist Folgendes zu beachten:
Sämtliche Dokumente, die nicht in der katalanischen Sprache vorliegen,
müssen in diese von einem vereidigten Übersetzer übersetzt
werden.
Die Zulassung erfolgt für maximal 1 Jahr (Art. 155). Eine Verlängerung
ist möglich, sogar auf dem Postweg, wenn keine Änderungen bzgl.
des Fahrzeugs oder des Inhabers erfolgten (Art. 158). Hierzu im Ausland
gefertigte Vollmächte müssen vor einem Notar oder einer Konsularbehörde
erteilt werden (Art. 158). Zuständig für die Annahme der Anträge auf Verlängerung der MT-Zulassung ist der andorranische Automobilclub.
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Zitiervorschlag
Boldt,
H.: Checkliste: Matrícula Temporal in Andorra - Zulassung eines
Kraftfahrzeuges durch Nichtansässige, Online in Internet: URL:
http://www.andorra-intern.com/check/de_mt.htm [Stand: *Abrufdatum*].
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Wichtig
Wir stellen nur unverbindliche Informationen bereit und befassen uns nicht mit der Realisierung. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den andorranischen Automobilclub.
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Dokumentinfo
Stand: Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 06.11.2011
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