Checkliste: Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitsaufnahme in Andorra - Beantragung der Residencia Passiva. Voraussetzungen, erforderliche Dokumente, Antragsformular |
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Checkliste: Aufenthaltsgenehmigung in Andorra
Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitsaufnahme "Residència
Passiva"
Diese
Checkliste führt die zur Zeit bei der Antragstellung auf Aufenthaltsgenehmigung
ohne Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Andorra benötigten Dokumente
auf und gibt Hinweise auf die im Antrag zu beantwortenden Fragen.
Voraussetzungen:
Der Antragsteller
muss volljährig sein. (s. Art. 7.1.a)
Nachweis eines bewohnbaren Domizils in Andorra. Dieses kann eine angemietete
oder erworbene Immobilie sein. (s. Art. 7.1.d)
Kranken-, Invaliditäts- und Rentenversicherung, welche sich auf
Andorra erstrecken und auch für evtl. Familienmitglieder gültig
sein muss. (s. Art. 7.1.c)
Mittel zur zinslosen Hinterlegung beim 'INAF' eines Betrages in Höhe
von 30.000 Euro für den Antragsteller und weitere 7.000 Euro
für jedes den Antragsteller begleitendes Familienmitglied, für
das ebenfalls die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird und im Haushalt
des Antragstellers wohnt. (s. Art. 8.1) [1]
Ausreichendes Einkommen, z.B. aus Kapitalerträgen oder Renten.
(s. Art. 7.1.b)
Keine vorsätzlich begangenen Straftaten. (s. Art. 7.1.e)
Erforderliche
Dokumente: [2 ]
- Original und Fotokopie des gültigen Reisepasses / Personalausweises
-
Polizeiliche Führungszeugnisse, zum Nachweis darüber, dass
keine Straftaten vorsätzlich begangen wurden:
(am Tag der Antragstellung nicht älter als 3 Monate und legalisiert für den Auslandsgebrauch bzw. mit Apostille)
a) aus dem Land seiner Geburt
b) und aus dem Land seiner Staatsangehörigkeit sowie
c) aus dem Land, in dem der Antragsteller vor seiner Übersiedlung
nach Andorra gewohnt hat; dies gilt auch für alle Familienmitglieder
(s. Art. 6 Ausf.-Best.)
- Nachweis über den Zivil- und Familienstand
(z.B. Heiratsurkunde, Ledigkeitserklärung)
- 1 aktuelles Passbild (Foto im Format von ca. 3,5 x 4,0 cm)
Nachweis über eine Kranken-, Invaliditäts- und Rentenversicherung,
deren Gültigkeit sich auch auf Andorra erstreckt und die evtl.
Familienmitglieder mit einschließt (s. Art. 4 Ausf.-Best.)
Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller über ausreichende
finanzielle Mittel verfügt (Einkommen/Rente muss mindestens 300
% des jeweils gültigen Mindestlohns erreichen, z. Zt. 2.787,21
Euro/Monat plus 929,07 Euro/Monat pro Familienmitglied (100 % des
Mindestlohns), das im Haushalt des Antragstellers wohnt) (s. Art.
3 Ausf.-Best.)
Original und Fotokopie eines Nachweises über ein bewohnbares Domizil (Miet- oder Kaufvertrag) (s. Art.
5 Ausf.-Best.)
Schriftliches Versprechen, 183 Tage pro Kalenderjahr in Andorra zu leben
Die Kaution von 30.000 Euro plus 7.000 Euro pro Familienmitglied,
das im Haushalt des Antragstellers wohnt, ist erst nach der Einreichung
des Antrags und darauffolgender Aufforderung durch das Immigrationsbehörde
beim 'INAF' einzuzahlen. (s. Art. 8 Ausf.-Best.)
Das Antragsformular: [3]
Um
das Antragsformular für die "Residència Passiva"
ausfüllen zu können, werden die folgenden Angaben benötigt:
1. Angaben zum Antragsteller:
Nachname
Vorname
Geschlecht
Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsland, inkl. der Provinz
Vorname des Vaters
Vorname der Mutter
Zivilstand
Staatsangehörigkeit
Art des Identitätsdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
Reisepass- oder Personalausweis-Nummer
Datum der Ausstellung des Reisepasses/Personalausweises
Ort der Ausstellung des Reisepasses/Personalausweises
Beruf
Derzeitige Adresse [in Andorra] (Strasse, Ortschaft)
Datum des Einzugs dort bzw.
Datum der Ankunft in Andorra
vorherige Adresse im Ausland
Datum des Einzugs an der vorherigen Adresse im Ausland
Telefonnummer
2. Angaben zu den Familienangehörigen, die mit dem Antragsteller
im gleichen Haushalt wohnen:
Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis, falls
bereits in Andorra ansässig Typ und Nummer der Aufenthalts- bzw.
Arbeitsgenehmigung
3. Angaben zu den vorherigen letzten Wohnsitzen:
Von - bis, vollständige Anschrift
[Das Formular bietet Platz für 2 bis 3 verschiedene Adressen]
4. Datum und Unterschrift
Hier ist nur noch das Antragsdatum einzutragen und zu unterschreiben.
Ferner ist folgendes zu beachten:
Vorteilhaft ist, wenn der Antragsteller bei der Antragseinreichung bei der Einwanderungsbehörde und bei späteren Rückfragen von einem kompetenten Andorraner begleitet wird, der dort eine Fürsprache für den Immigranten leistet.
Die Einwanderungsbehörde kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangen, z. B. die Geburtsurkunde oder die Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes, wenn sie diese Dokumente für die Antragsbewilligung erforderlich hält.
Die Amtsgebühr beträgt 211,60 EUR für den Antragsteller und 179,90 EUR für jeden weiteren Familienangehörigen, der im Haushalt des Antragstellers lebt.
Wichtig: Nachdem der Antrag bei der Immigrationsbehörde eingereicht wurde, muss der Antragsteller und ggf. seine Familie im darauf folgenden Monat jederzeit in Andorra erreichbar sein, notfalls muss sichergestellt sein, dass kurzfristig angereist werden kann, denn die Immigranten in spe werden zu einer amtsärztlichen Untersuchung einberufen, für welche zusätzliche Gebühren erhoben werden. Meldepflichtige ansteckende Krankheiten, schwere psychische Störungen, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit können zur Ablehnung des Antrags führen. (s. Art. 7 Ausf.-Best.)
Nach Erhalt der Residència passiva muss sich der neue Resident und seine Familie binnen drei Monaten in das Einwohnermelderegister seiner Wohnsitzgemeinde einschreiben lassen. Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, verfällt die Aufenthaltsgenehmigung wieder. (s. Art. 10.2 Ausf.-Best.)
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1
Zu den Familienmitgliedern im Sinne des Gesetzes zählen nur der
Ehegatte, die Kinder oder die Eltern, wenn diese über kein ausreichendes
eigenes Einkommen verfügen und im Haushalt des Antragstellers wohnen.
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2
Sämtliche Dokumente, die nicht in der katalanischen Sprache vorliegen,
müssen in diese von einem vereidigten Übersetzer übersetzt
werden.
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3
Es muss jeweils ein Antragsformular für den Antragsteller als auch
jeweils eines für jedes Familienmitglied, das im Haushalt des Antragstellers
wohnt, ausgefüllt und eingereicht werden.
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Rechtsgrundlagen
Gesetz:
Llei 17/2006, Llei qualificada de residències passives vom Consell General vom 30. November 2006, in Kraft getreten am 28.12.2006
Ausführungsbestimmungen:
Reglament de desenvolupament de la Llei qualificada de residències passives, vom Govern vom 07.02.2007
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Zitiervorschlag
Boldt,
H.: Checkliste: Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitsaufnahme
in Andorra - Residència Passiva, Online in Internet: URL: http://www.andorra-intern.com/check/de_residencia.htm
[Stand: *Abrufdatum*].
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Dokumentinfo
Bearbeitung: H. Boldt
Stand: Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 11.10.2011
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