CEDI - Auskunfts- und Beratungsstelle Europaverband der Selbständigen in Andorra Checkliste: Arbeitsgenehmigung in Andorra - Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

 . . . "Wer am meisten hat wenn er stirbt - der hat gewonnen" - David Goodman

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Checkliste: Aufenthaltsgenehmigung in Andorra

Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitsaufnahme "Residència Passiva"

Diese Checkliste führt die zur Zeit bei der Antragstellung auf Aufenthaltsgenehmigung ohne Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Andorra benötigten Dokumente auf und gibt Hinweise auf die im Antrag zu beantwortenden Fragen.



Voraussetzungen:

Der Antragsteller muss volljährig sein. (s. Art. 7.1.a)

Nachweis eines bewohnbaren Domizils in Andorra. Dieses kann eine angemietete oder erworbene Immobilie sein. (s. Art. 7.1.d)

Kranken-, Invaliditäts- und Rentenversicherung, welche sich auf Andorra erstrecken und auch für evtl. Familienmitglieder gültig sein muss. (s. Art. 7.1.c)

Mittel zur zinslosen Hinterlegung beim 'INAF' eines Betrages in Höhe von 30.000 Euro für den Antragsteller und weitere 7.000 Euro für jedes den Antragsteller begleitendes Familienmitglied, für das ebenfalls die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird und im Haushalt des Antragstellers wohnt. (s. Art. 8.1) [1]

Ausreichendes Einkommen, z.B. aus Kapitalerträgen oder Renten. (s. Art. 7.1.b)

Keine vorsätzlich begangenen Straftaten. (s. Art. 7.1.e)
 

Erforderliche Dokumente: [2 ]

- Original und Fotokopie des gültigen Reisepasses / Personalausweises

- Polizeiliche Führungszeugnisse, zum Nachweis darüber, dass keine Straftaten vorsätzlich begangen wurden:
(am Tag der Antragstellung nicht älter als 3 Monate und legalisiert für den Auslandsgebrauch bzw. mit Apostille)
a) aus dem Land seiner Geburt
b) und aus dem Land seiner Staatsangehörigkeit sowie
c) aus dem Land, in dem der Antragsteller vor seiner Übersiedlung nach Andorra gewohnt hat; dies gilt auch für alle Familienmitglieder (s. Art. 6 Ausf.-Best.)

- Nachweis über den Zivil- und Familienstand
(z.B. Heiratsurkunde, Ledigkeitserklärung)

- 1 aktuelles Passbild (Foto im Format von ca. 3,5 x 4,0 cm)

Nachweis über eine Kranken-, Invaliditäts- und Rentenversicherung, deren Gültigkeit sich auch auf Andorra erstreckt und die evtl. Familienmitglieder mit einschließt (s. Art. 4 Ausf.-Best.)

Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt (Einkommen/Rente muss mindestens 300 % des jeweils gültigen Mindestlohns erreichen, z. Zt. 2.787,21 Euro/Monat plus 929,07 Euro/Monat pro Familienmitglied (100 % des Mindestlohns), das im Haushalt des Antragstellers wohnt) (s. Art. 3 Ausf.-Best.)

Original und Fotokopie eines Nachweises über ein bewohnbares Domizil (Miet- oder Kaufvertrag) (s. Art. 5 Ausf.-Best.)

Schriftliches Versprechen, 183 Tage pro Kalenderjahr in Andorra zu leben

Die Kaution von 30.000 Euro plus 7.000 Euro pro Familienmitglied, das im Haushalt des Antragstellers wohnt, ist erst nach der Einreichung des Antrags und darauffolgender Aufforderung durch das Immigrationsbehörde beim 'INAF' einzuzahlen. (s. Art. 8 Ausf.-Best.)
 

Das Antragsformular: [3]

Um das Antragsformular für die "Residència Passiva" ausfüllen zu können, werden die folgenden Angaben benötigt:

1. Angaben zum Antragsteller:

Nachname
Vorname
Geschlecht
Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsland, inkl. der Provinz
Vorname des Vaters
Vorname der Mutter
Zivilstand
Staatsangehörigkeit
Art des Identitätsdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
Reisepass- oder Personalausweis-Nummer
Datum der Ausstellung des Reisepasses/Personalausweises
Ort der Ausstellung des Reisepasses/Personalausweises
Beruf
Derzeitige Adresse [in Andorra] (Strasse, Ortschaft)
Datum des Einzugs dort bzw. Datum der Ankunft in Andorra
vorherige Adresse im Ausland
Datum des Einzugs an der vorherigen Adresse im Ausland
Telefonnummer


2. Angaben zu den Familienangehörigen, die mit dem Antragsteller im gleichen Haushalt wohnen:

Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis, falls bereits in Andorra ansässig Typ und Nummer der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung


3. Angaben zu den vorherigen letzten Wohnsitzen:

Von - bis, vollständige Anschrift
[Das Formular bietet Platz für 2 bis 3 verschiedene Adressen]


4. Datum und Unterschrift

Hier ist nur noch das Antragsdatum einzutragen und zu unterschreiben.
 

Ferner ist folgendes zu beachten:

Vorteilhaft ist, wenn der Antragsteller bei der Antragseinreichung bei der Einwanderungsbehörde und bei späteren Rückfragen von einem kompetenten Andorraner begleitet wird, der dort eine Fürsprache für den Immigranten leistet.

Die Einwanderungsbehörde kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangen, z. B. die Geburtsurkunde oder die Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes, wenn sie diese Dokumente für die Antragsbewilligung erforderlich hält.

Die Amtsgebühr beträgt 211,60 EUR für den Antragsteller und 179,90 EUR für jeden weiteren Familienangehörigen, der im Haushalt des Antragstellers lebt.

Wichtig: Nachdem der Antrag bei der Immigrationsbehörde eingereicht wurde, muss der Antragsteller und ggf. seine Familie im darauf folgenden Monat jederzeit in Andorra erreichbar sein, notfalls muss sichergestellt sein, dass kurzfristig angereist werden kann, denn die Immigranten in spe werden zu einer amtsärztlichen Untersuchung einberufen, für welche zusätzliche Gebühren erhoben werden. Meldepflichtige ansteckende Krankheiten, schwere psychische Störungen, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit können zur Ablehnung des Antrags führen. (s. Art. 7 Ausf.-Best.)

Nach Erhalt der Residència passiva muss sich der neue Resident und seine Familie binnen drei Monaten in das Einwohnermelderegister seiner Wohnsitzgemeinde einschreiben lassen. Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, verfällt die Aufenthaltsgenehmigung wieder. (s. Art. 10.2 Ausf.-Best.)

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018