Das andorranische Parlament hat das neue Immigrationsgesetz verabschiedet. Es wird erst drei Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten |
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Parlament verabschiedet neues Immigrationsgesetz
15.05.2002
Das andorranische Parlament hat gestern das neue Immigrationsgesetz
verabschiedet. Lediglich die PS (Sozialdemokratische Partei) stimmte
gegen das Gesetz.
Das Immigrationsgesetz wird erst drei Monate nach seiner Veröffentlichung
im BOPA in Kraft treten.
Diese ungewöhnlich lange Zeitspanne wird dadurch begründet,
dass die Regierung diese Zeit benötigt, um die notwendigen Ausführungsbestimmungen
zu erlassen, damit das Gesetz in der Praxis auch angewendet werden kann.
Der andorranische Innenminister, Jordi Visent, hob hervor, dass das
neue Gesetz "bestimmt verbesserungsfähig ist und dass es nicht
alle Fälle, die es geben könnte, umfassen kann".
Der Abgeordnete der Partit Socialdemòcrata (PS) Francesc Rodríguez
rechtfertigte die Ablehnung des Gesetzes durch seine Partei: "obwohl
viele unserer Abänderungsanträge berücksichtigt wurden,
ist der neue Text weit von dem Einwanderungs-Modell entfernt, das wir
verteidigen", jedoch wurden "die Zweifel an der Verfassungswidrigkeit
alle entkräftet".
Der liberale Parlamentarier Càndid Naudi verteidigte die Befugnis
der Regierung, die Quoten festzusetzen, da dies in anderen europäischen
Ländern auch so gehandhabt wird. Ausserdem könne so schneller
auf konjunkturelle Entwicklungen reagiert werden.
Der Innenminister wies darauf hin, dass man bei der Erteilung der Arbeits-
und Aufenthaltsgenehmigung zuerst den Staatsangehörigen aus den
beiden Nachbarländern den Vorzug geben wird. Dann kommen die Bürger
aus den Ländern der Europäischen Union und danach diejenigen,
welche aus Ländern stammen, mit denen das Fürstentum internationale
Abkommen unterzeichnet hat, an letzter Stelle stehen die Einwanderer
aus Drittstaaten.
Das neue Immigrationsgesetz wird die prekäre Situation derjenigen
Immigranten beseitigen, die als einzigen Beleg für ihre Arbeits-
und Aufenthaltsgenehmigung den sogenannten "rebut rosa" haben,
denn aufgrund des neuen Gesetzes werden diese mit den Inhabern einer
regulären Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung gleichgestellt und
gleichzeitig wird das Ankunftsdatum, das im ersten "rebut rosa"
eingetragen war, beibehalten.
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Vgl.
S., M. / C.,J.: La Llei dimmigració entrarà en vigor
tres mesos després de la publicació al BOPA [CA], in:
Diari d'Andorra - Dd'A, 2002, Nr. 3682, vom 15. Mai, S. 3
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