Andorra-FAQ: Firmengründung
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Gesellschaftsgründung in der Steueroase Andorra
Fragen-Übersicht
Dürfen Ausländer eine Firma in Andorra gründen?
Gibt es eine Buchführungspflicht für andorranische Firmen?
Welche Kosten entstehen bei der Gründung?
Gibt es ein vorgeschriebenes Mindestkapital?
Wieviele Personen werden zur Gründung benötigt?
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?
Werden Rechnungen aus Andorra überhaupt anerkannt?
F:
Dürfen Ausländer eine Firma in Andorra gründen?
A: Seit dem 19.07.2012 dürfen Ausländer sich zu 100 % an andorranischen Kapitalgesellschaften beteiligen.
Die Gründung oder Beteiligungen von Ausländern an andorranischen Kapitalgesellschaften ist genehmigungspflichtig [1]. Das bedeutet in der Praxis, dass Ausländer nun auf die Einschaltung eines einheimischen Treuhänders verzichten können.
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S. 'Llei 10/2012 d’inversió estrangera al Principat d’Andorra' vom 21. Juni 2012 (BOPA 2012, Nr. 33, S. 2842ff.)
1 S. Artikel 18 des Gesetzes über die Ausländerinvestitionen
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F:
Gibt es eine Buchführungspflicht für andorranische Firmen?
A: Entgegen weit verbreiteteten Falschinformationen sind auch andorranische Kapitalgesellschaften verpflichtet, eine ordentliche und ihren Aktivitäten entsprechende Buchhaltung zu führen, welche es ermöglicht, den tatsächlichen Stand der Unternehmenssituation zu erkennen.
Auf jeden Fall ist es obligatorisch, Journal, Hauptbuch, Inventar und Bilanz zu führen. [1]
Kapitalgesellschaften, deren Einnahmen unter 600.000 EUR im Jahr betragen, müssen einen vereinfachten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erläuterungen bei der öffentlichen Verwaltung einreichen. Falls die Einnahmen über der genannten Grenze liegen, ist ein umfangreicherer Jahresabschluss vorzulegen.[2]
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S. 'Llei 20/2007 de societats anònimes i de responsabilitat limitada' vom 18.10.2007 (BOPA 2007, Nr. 98, S. 5172ff.)
1 S. Artikel 71 des Gesetzes über die Kapitalgesellschaften
2 S. Artikel 74 des Gesetzes über die Kapitalgesellschaften
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F:
Welche Kosten entstehen bei der Gründung?
A: Der Aufwand in Zusammenhang mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft in Andorra setzt sich zusammen aus diversen Amts- und Registergebühren, Steuern sowie Honoraren für Berater und Notar.
Wir empfehlen, vor der Erteilung eines Auftrags schriftliche Angebote mit detaillierter Beschreibung des Leistungsumfangs einzuholen und zu vergleichen.
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F:
Gibt es ein vorgeschriebenes Mindestkapital?
A: Um in Andorra eine Genehmigung zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Societat Limitada" zu erhalten, beträgt das Mindeststammkapital seit dem 22.11.2007 mindestens 3.000 Euro, welches auch einzuzahlen ist. Die Errichtung einer Aktiengesellschaft "Societat Anònima" erfordert ein Mindestkapital von 60.000 Euro.[1]
Jede Einlage muss einer effektiven Vermögensübertragung entsprechen.[2] Das genehmigte Stammkapital muss auch tatsächlich in Andorra vorhanden sein. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis zu führen.
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S. 'Llei 20/2007 de societats anònimes i de responsabilitat limitada' vom 18.10.2007 (BOPA 2007, Nr. 98, S. 5172ff.)
1 S. Artikel 14 des Gesetzes über die Kapitalgesellschaften
2 S. Artikel 15.2 des Gesetzes über die Kapitalgesellschaften
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F:
Wieviele Personen werden zur Gründung benötigt?
A: Die Konstituierung einer "Societat Limitada" oder einer "Societat Anònima" erfordert mindestens einen Gesellschafter [1].
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S. 'Llei 20/2007 de societats anònimes i de responsabilitat limitada' vom 18.10.2007 (BOPA 2007, Nr. 98, S. 5172ff.)
1 S. Artikel 2.2 des Gesetzes über die Kapitalgesellschaften
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F:
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?
A: Seit November 2009 beträgt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 14,5 Prozent vom Gehalt, während der vom Arbeitnehmer zu zahlende Anteil je nach Wahl der Beiträge zur Rentenversicherung zwischen 5,5 und 10,5 Prozent variieren kann. Der andorranische Sozialversicherungsträger CASS erhält somit für die Kranken- und Rentenversicherung eines Arbeitnehmers insgesamt zwischen 20 und 25 Prozent an Beiträgen.
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S. Artikel 2 Caixa Andorrana de Seguretat Social (CASS): Reglament dAplicació n. 10 - Percentatges aplicables sobre cotitzacions vom Consell General
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F: Werden Rechnungen aus Andorra überhaupt anerkannt?
A: Wenn einer Rechnungsstellung eine effektive Dienstleistung und/oder Warenlieferung zugrunde liegt, werden Rechnungen von andorranischen Unternehmen auch von ausländischen Finanzverwaltungen anstandslos anerkannt.
Falls jedoch der Eindruck entsteht, dass es sich beim Rechnungssteller um eine im allgemeinen Sprachgebrauch als Briefkastengesellschaft bezeichnete Konstruktion handelt, könnte die Finanzverwaltung die Anerkennung verweigern.
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F: Meine Frage ist hier nicht beantwortet. Wohin kann ich meine Frage senden?
A: Zum Auffinden der zu Ihrer Frage passenden Abteilung besuchen Sie
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schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
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Dokumentinfo
Bearbeiter: Webmaster
Stand: Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 29.04.2013
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