Immigrationsgesetz: Scheingefecht im Parlament |
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Immigrationsgesetz: Scheingefecht im Parlament
15.11.2001
Die Partit Socialdemòcrata - PS ist der Ansicht, dass verschiedene
Artikel des Entwurfs des neuen Immigrationsgesetzes Anzeichen von Verfassungswidrigkeit
aufweisen. Hierzu zählt z.B. die Bevorzugung bestimmter Staatsangehörigkeiten
bei der Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen (Artikel
39 und 40) oder die Nichtbegründung von Ablehnungen der Genehmigungen
(Artikel 80). [2]
Die Sozialdemokratische Partei hat insgesamt 107 Abänderungsanträge
zu den insgesamt 139 Artikeln vorgelegt. Parallel dazu wurde beantragt,
den gesamten Gesetzestext abzulehnen. [1]
Die Partei fordert, dass das Ausweisungsverbot nicht nur für Minderjährige
gelten soll, sondern auch für in Andorra geborene Ausländer,
selbst wenn diese die andorranische Staatsangehörigkeit nicht beantragt
haben, und ebenso für die Ausländer, die seit 15 Jahren ihren
ununterbrochenen Aufenthalt in Andorra haben.
Ebenfalls müssen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit die im Gesetzesentwurf
festgelegten Zeitspannen konkretisiert werden, denn nur so wird das
Risiko der Willkür reduziert.
Nach Ansicht der PS soll das Parlament über die Höhe der Einwanderungsquoten
beschliessen, und nicht, wie im neuen Gesetzesentwurf vorgesehen, die
Regierung. Ferner soll das Parlament ein Kontingent von 7.000 neuen
Einwanderungsgenehmigungen beschliessen.
Die Opposition beschuldigt die Regierungspartei durch die Vorlage eines
verfassungswidrigen Gesetzesentwurfes die Verabschiedung des neuen Gesetzes
wieder weiter zu verzögern. Ferner wurde bemängelt, dass das
Gesetz nach seiner Verabschiedung erst 90 Tage nach der Publikation
im BOPA und nicht wie sonst üblich nach 30 Tagen in Kraft treten
soll. [2]
Die zweite Oppositionspartei im Parlament, die Partit Demòcrata
- PD, unterstützt jedoch den Entwurf der Regierungspartei. [1]
Dem eingeweihten Beobachter fällt auf, dass in der Sache dabei
nach bewährtem Ritual verfahren wird, mit dem Effekt, dass alles
so bleibt, wie es ist. Weder Regierung noch Opposition kann Untätigkeit
vorgeworfen werden. Dennoch ist diese Vorgehensweise bewährt und
führt letztlich dazu, dass der Status quo beibehalten werden kann.
Dass die zwischenzeitlich angestauten 7.200 Mitbürger der 'vierten
Klasse' damit weiterhin der Willkür ausgesetzt sind, stört
dabei anscheinend nur wenig. Die Forderung der Opposition nach 7.000
zusätzlichen Genehmigungen wirkt dabei außerordentlich beruhigend
auf die Betroffenen.
Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung wird in der
Praxis derzeit relativ 'problemlos' stattgebeben durch die Bewilligung
einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung. Pikant ist allerdings,
dass die erteilten provisorischen Aufenthaltsgenehmigungen von den Gebietskörperschaften
nur bedingt anerkannt werden und nicht zur Einschreibung in die bei
den Gemeinden geführten Melderegister berechtigen, also auch nicht
für den in der provisorischen Genehmigung von der Ausländerbehörde
genehmigten Aufenthaltszeitraum.
Die Karenzzeit zur Erlangung der wirtschaftlichen Rechte beginnt aber
erst mit dem Tag der Einschreibung in das kommunale Melderegister zu
laufen und nicht wie vielfach irrtümlich angenommen ab dem Tag
der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung durch die Immigrationsbehörde.
________________________
hb
1 Vgl. o.V.: El PS va entrar a tràmit a Sindicatura 107 esmenes
al projecte de llei d'immigració [CA], in: Diari d'Andorra -
Dd'A, 2001, Nr. 3505, vom 14. November 2001, S. 10
2 Vgl. L., O. (Lara, Olga): El PS considera que a la llei d'immigració
hi ha "indicis d'inconstitucionalitat" - El grup presenta
esmenes a la discriminació segons la nacionalitat i a les denegacions
de les regularitzacions [CA], in: Diari d'Andorra - Dd'A, 2001, Nr.
3506, vom 15. November, S. 6
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