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OECD prangert Andorra erneut als Steuerparadies an

Der andorranische Regierungssprecher, Enric Pujal, hat erklärt, dass die andorranische Regierung es für ungerecht erachtet, dass Andorra wieder auf der Liste der Steuerparadiese erscheinen wird.
Andorras Regierung ist deshalb der Meinung, dass die OECD nicht ausreichend objektiv ist. [1]

Der andorranische Regierungschef, Marc Forné, erinnerte daran, dass weder Luxemburg noch die Schweiz die Bedingungen erfüllt haben, die die OECD nun von Andorra verlangt. [2]

In ihrem Antwortschreiben an die OECD vom 28. Februar hat die andorranische Finanzministerin, Mireia Maestre, die Position Andorras erläutert und um Verständnis gebeten, dass Andorra der geforderten totalen Transparenz für die Banken und dem gewünschten Informationsaustausch in Steuersachen nicht stattgeben wird. Ein Informationsaustausch erfolgt nur auf richterliche Anordnung innerhalb eines Straf- oder Verwaltungsgerichtsverfahrens. [3]

Andorra hat von der OECD verlangt, von der Liste der Steuerparadiese gestrichen zu werden, da Andorra keine Gesetzgebung mit schädlichen Steuerpraktiken habe.
In ihrer Stellungnahme zu den vier Kriterien der OECD, welche ein Steuerparadies charakterisieren, führte die Ministerin aus, dass Andorra kein Null-Steuerland ist, denn alle Güter werden mit einer Steuer von im Durchschnitt 4 bis 7 % besteuert. Bezüglich dem Informationsaustausch wurde betont, dass die andorranischen Richter in Strafprozessen jegliche Informationen übergeben würden, einschließlich der Bankinformationen über natürliche und juristische Personen. Betreffend der Transparenz bei ausländischen Kapitalanlagen wurde darauf hingewiesen, dass ausländische Beteiligungen an andorranischen Firmen maximal 33 % bzw. 51 % im Falle von Banken betragen dürfen und dass die Verantwortlichen jeder Gesellschaft im Gesellschaftenregister eingetragen werden, welches der Öffentlichkeit frei zugänglich ist. Im letzten Punkt, der die 'offshore'-Gesellschaften betrifft, wurde ausgeführt, dass es in Andorra rund 3.000 Kapitalgesellschaften gäbe und keine Differenzierung zwischen ansässigen oder nicht-ansässigen Gesellschaften bzw. der Genehmigung im Inland oder nur im Ausland tätig zu werden, existiert.
Die Finanzministerin betracht die Anprangerung als schwere Beleidigung für den andorranischen Staat. [4]

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Hinweise auf Seiten mit verwandten Inhalten in dieser Site:

Nachrichten 2002: Zinsbesteuerung der Nicht-Residenten geplant
Medienspiegel 2002: Andorra im Spiegel der ausländischen Medien
Andorra-Bibliographie: Steuern: Maßnahmen gegen Steueroasen

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018