Andorra arbeitet an der Schaffung einer neuen Steueroase für Flugzeughalter |
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Briefkastenfirmen: Ausflaggung für Flugzeuge
Andorra erfindet die Steueroase neu für die Luftfahrtindustrie
27.09.2015
Andorra arbeitet an der Schaffung einer neuen Steueroase für Flugzeughalter durch die Einrichtung eines offenen Flugzeugregisters für die Registrierung von Flugzeugen. Airbus zeigt sich bereits interessiert an einer steuerlich günstigen Zulassung von Flugzeugen in Andorra für ihre Kunden.
Die andorranische Handelskammer 'Cambra de Comerç, Indústria i Serveis (CCIS)' [1] hat bereits einen ersten Entwurf für ein entsprechendes Gesetz für ein andorranisches Luftfahrzeugregister für die Zivilluftfahrt erarbeitet [2] . Die Kammer möchte, dass die neue Regelung für die zivile Luftfahrt in den nächsten 8 Monaten in Kraft tritt, während die Regierung mit einem Zeitrahmen von 2 Jahren kalkuliert [3].
Bis das erste Flugzeug mit einem Luftfahrzeugkennzeichen mit dem nationalen Eintragungszeichen Prefix C3 (Aircraft Registration Country Code) abheben kann, werden sich Flugzeugeigner noch in Geduld üben müssen. In der offiziellen Liste der Staatszugehörigkeitszeichen [4] der zivilen Luftfahrzeuge, die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) [5], herausgegeben wird, erscheint Andorra bisher überhaupt nicht. Nur mit Unterstützung der interessierten Luftfahrtindustrie wird die Etablierung eines Luftfahrzeugregisters in dieser kurzen Zeit realisierbar sein. Voraussetzung für ein Luftfahrzeugregister in Andorra ist ein Luftverkehrsgesetz und eine Luftverkehrszulassungsordnung, die den internationalen Standards genügt.
Die jährlichen Steuereinnahmen sollen pro Flugzeug bei 50.000 USD liegen. Das Interesse der Flugzeughersteller ist groß an steuergünstigen Möglichkeiten der Flugzeugzulassung. Airbus, der größte europäische Flugzeughersteller mit Sitz im nahe gelegenen Toulouse lässt pro Jahr rund 200 Flugzeuge neu zu [6]. Erst kürzlich hat San Marino die Möglichkeit, Flugzeuge in San Marino zuzulassen, geschaffen und es wurden dort bereits mehr als 150 Flugzeuge zugelassen. Deshalb will Andorra jetzt rasch nachziehen.
Dass das Fürstentum bis heute über keinen eigenen Flughafen oder andere Einrichtungen zur Flugverkehrskontrolle des Luftverkehrs im Luftraum von Andorra verfügt, ist nebensächlich. Die Regierung ist an der Erschließung neuer Quellen für Steuereinnahmen interessiert. Über den Umfang der Standards für Sicherheit (Wartung) und Umwelt ist bisher nichts bekannt geworden. Das Register in Andorra konkurriert dann mit 'Aircraft Registry' an Standorten, wie Isle of Man [7][8] , den Bermudainseln oder den in der Öffentlichkeit bekannteren Cayman Inseln, die zumindest alle über mehrere Flugplätze und einen internationalen Flughafen verfügen. Besonders beliebt bei privaten Flugzeugeignern ist die Registrierung der Flugzeuge in den Vereinigten Staaten (USA), hier insbesonders in Delaware.
Das amtliche Register der Luftfahrzeuge nennt sich in Deutschland Luftfahrzeugrolle und wird vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA)[9] geführt. Eintragungsfähig sind bis auf Ausnahmen nur Luftfahrzeuge, die sich im Eigentum deutscher Staatsangehöriger oder Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) befinden. Die Aufsicht untersteht dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)[10].
Als Voraussetzung für die Registrierung in Andorra wird lediglich ein Briefkasten und eine Kapitalgesellschaft, die die Steuern zahlt genannt. Personal soll in Andorra nicht erforderlich sein [2]. Neue Arbeitsplätze werden dadurch nicht geschaffen. Damit erfüllen die Gesellschaften nach Definition der Hochsteuerländer alle Kriterien für eine lupenreine Briefkastenfirma. Durch die Verkehrszulassung der Luftfahrzeuge in Andorra können Kosten, Gewinne und Risiken verlagert werden.
Selbst wenn in das Register nur Luftfahrzeuge, die sich im Eigentum von Andorranern befinden, in das Register eingetragen werden könnten, gibt es Lösungen zu einer gesetzeskonformen Gestaltung. Denkbar wäre, dass Flugzeuge Eigentum einer in Andorra zu gründenden Gesellschaften werden und anschließend durch Leasingverträge an die Leasingnehmer zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, was nochmals signifikante Vorteile bringen könnte.
Während die EU den Bürgern die Nutzung von steuergünstigen Offshoregesellschaften mit aller Gewalt auszutreiben versucht, werden für die Luftfahrtindustrie gleichzeitig neue Steuersparlösungen in Europa etabliert. Pikant ist, dass es sich nicht selten um Unternehmen mit staatlicher Beteiligung handelt. Spannend wird, wie man die Doppelmoral der Bevölkerung gegenüber rechtfertigen wird.
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[1] Cambra de Comerç Indústria i Serveis d'Andorra (CCIS) [Handelskammer]
http://www.ccis.ad/
[2] Salazar, Jordi: Airbus vol matricular avions a Andorra per l’atractiu fiscal [CA],
in: Diari d'Andorra (DdA), 2015, vom 27. September, Online in Internet: URL:
http://www.diariandorra.ad/index.php?option=com_k2&view=item&id=44009&Itemid=380
[3] o.V.: Avions andorrans [CA],
in: Diari d'Andorra (DdA), 2015, Editorial, vom 27. September, Online in Internet: URL:
http://www.diariandorra.ad/index.php?option=com_k2&id=44021&view=item&Itemid=534
[4] Offizielle Staatszugehörigkeitszeichen-Liste der ICAO (PDF)
http://www.icao.int/safety/airnavigation/NationalityMarks/NationalityMarks%20WEB%20en.pdf
[5] International Civil Aviation Organization - ICAO
http://www.icao.int/
[6] Airbus, Société par actions simplifiée (SAS) - A leading aircraft manufacturer
http://www.airbus.com/
[7] Isle of Man Aircraft Registry
https://www.gov.im/ded/aircraft/
[8] Civil Aviation Charges Scheme 2016 (PDF)
https://www.gov.im/lib/docs/ded/Aircraft/Legislation/civilaviationchargesscheme2016.pdf
[9] Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
http://www.lba.de/
[10] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
http://www.bmvi.de/
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