Steueroase Andorra: Wege zur erfolgreichen Nutzung durch Wohnsitznahme und Gesellschaftsgründung. Rahmenbedingungen bei Errichtung von , Gemeinschaftsunternehmen ( Joint-Ventures) in Andorra |
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Steueroase Andorra:
Wege zur erfolgreichen Nutzung
Von Hans H. Boldt, Sant Julia de Lòria
Das
zwischen Frankreich und Spanien gelegene Fürstentum Andorra ist
in der Vergangenheit hauptsächlich wegen seiner günstigen
fiskalischen Rahmenbedingungen aufgefallen, denn der Pyrenäen-Staat
erhebt keine Steuern auf Einkommen und Kapitalertrag. Auch bleiben Nachlassvermögen
unangetastet. Eine Körperschaftssteuer existiert nicht. Unternehmen
entrichten nur eine pauschalierte Gewerbesteuer an die Gemeinde, in
der eine Betriebsstätte besteht. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand
von Unternehmen erheblich. Kostenlose Hilfsdienste für den Staat
entfallen weitgehend.
Zu den sekundär förderlichen Rahmenbedingungen
zählen: Ein uneingeschränkter Kapitalverkehr, ein auf Tradition
beruhendes Bankgeheimnis, eine geringere Regelungsdichte und eine unbedeutende
Kriminalität.
Die Einwohnerstatistik zeigt, dass zunehmend mehr Ausländer die
Vorteile einer Wohnsitznahme im Fürstentum entdeckt haben. Neben
8.627 Andorranern wohnten und arbeiteten dort Ende 1988 bereits 41.901
Ausländer, darunter auch 342 Deutsche. Diese sind überwiegend
Klein- und mittelständische Unternehmer sowie Freiberufler, die
als Kapitalrentner die Steuerfreiheit geniessen.
Weit grösser ist die Zahl derer, die Andorra zur Anlage von Kapital
nutzen, nach Schätzung auch über 1.000 Deutsche. Investitionen
in Immobilien stehen dabei im Vordergrund. Als besonders lohnend und
sicher gelten Anlagen in Grund
und Boden.
Aufgrund der begrenzten Landressourcen des Mikrostaates tragen Anlagen
in Grundbesitz zur Vermögenserhaltung und ganz erheblich zur Vermögensvermehrung
bei.
Die Gründung von Kapitalgesellschaften zur Vermögensverwaltung
bildet eine weitere Nutzungsart. Vermögensanlagegesellschaften
profitieren vorrangig von der minimalen Abgabenbelastung und der erreichbaren
Anonymität der wirtschaftlich begünstigten Investoren. Gegenstand
dieser Gesellschaften ist der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf
von in- und ausländischen Beteiligungen, Wertpapieren, Patenten,
Warenzeichen und Immobilien.
Eine insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen interessante
Investitionsalternative ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
(Joint-Ventures) in Andorra. Dabei sollte nicht nur an die Erschliessung
des lokalen Marktes mit jährlich ca. 10 Mio. Ski- und Einkaufstouristen
gedacht werden, denn künftig wird ein Abkommen mit Brüssel
den in Andorra gefertigten Produkten den EG-Marktzutritt eröffnen.
Dadurch können sich andorranische Unternehmen unter Wahrung aller
steuerlichen Vorteile und unter Ausnutzung der Kostenvorteile durch
niedrigere Lohn-und Lohnnebenkosten auch die Absatzmärkte in der
Europäischen Gemeinschaft erschliessen oder erweitern.
Neben der Errichtung von Produktionsstätten ist auch die Gründung
von Handels-, Beschaffungs- und Serviceunternehmen möglich.
Zu beachten sind aber auch einige Hindernisse auf dem Weg nach Andorra.
Nicht nur aufgrund einer anderen Mentalität und Sprache ist es
für Neuankömmlinge schwer, sich im andorranischen Wirtschafts-
und Rechtssystem zurechtzufinden.
Schwierigkeiten bereitet Fremden immer wieder die Beschaffung zuverlässiger
und detaillierter Informationen zur Beantwortung der in Zusammenhang
mit Direktinvestitionen in Andorra entstehenden komplexen ökonomischen
und rechtlichen Fragen. Die anderen Orts gesammelten Erfahrungen sind
nur begrenzt übertragbar und verleiten dazu, von falschen Voraussetzungen
auszugehen.
Die zu respektierenden Vorschriften bei Organisation und Gestaltung
von Verträgen von Investitionsprojekten zur Sicherung der wirtschaftlichen
Interessen sind oft so kompliziert, dass sie ohne externe Beratung nicht
mehr optimal gelöst werden können. Für den ausländischen
Investor stellt sich die Frage, wie die auftretenden Probleme mit zeitlich
und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand gelöst werden können.
Dabei ist ein qualitativ hochstehender, auf persönlichem Kontakt
basierender Wissens- und Know-how-Transfer der kürzeste Weg zum
Erfolg. Hier steht der seit 1973 im Fürstentum Andorra ansässige
deutsche Wirtschaftsberater Hans H. Boldt Investoren individuell beratend
zur Seite. Seine Leistungen umfassen nicht nur die gezielte Informationsübermittlung
über die örtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Zurverfügungstellung
von Know-how bei der Vorbereitung und Planung von Direktinvestitionen,
Hilfe bei einer Entscheidungsfindung und Unterstützung bei der
Projektrealisierung. Durch seine unabhängige Sicht auf der Basis
theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen bei der Nutzung
des Wirtschaftsgebietes Andorra unterstützt er Investoren. Bei
einem sorgfältig geplanten und systematisch vorbereiteten Engagement
werden Risiken überschaubar und Chancen besser genutzt.
Ein Vertrauensverhältnis zwischen Wirtschaftsberater und Auftraggeber
sollte frühzeitig aufgebaut werden. Erfahrene Investoren ziehen
Wirtschaftsberater bereits zu Beginn der Planungsphase hinzu. Alle an
einer Nutzung Andorras Interessierten können sich an die Beratungsstelle
des BVD, Hans H. Boldt, Auvinyà, AND-Sant Julia de Lòria, Fürstentum
Andorra, wenden.
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Externe Links
URL:
http://esd-ev.de
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Zitiervorschlag
Boldt,
Hans H.: Steueroase Andorra - Wege zur erfolgreichen Nutzung. Online
in Internet: URL: http://www.andorra-intern.com/artikel/de910401.htm
[Stand: *Abrufdatum*].
Dieser
Beitrag entstand ursprünglich im Auftrag des Europaverbands
der Selbständigen BVD/CEDI in Bexbach, Bonn, Berlin und wurde
erstmals veröffentlicht in: Gewerbe Report - Zeitschrift für
die Selbständigen, hrsg. von Karl Kunrath, Bexbach, 27. Jahrgang,
1991, H. Nr. 4, April, S. 11.
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Deshalb empfiehlt es sich, vor der Vornahme von Handlungen oder Unterlassungen
sich im konkreten Einzelfall beraten zu lassen.
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