Bargeldkontrollen und Anmeldepflicht von Barmitteln beim Grenzübertritt |
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Bargeldspürhund an der Grenze zu Andorra
Einschränkung der Freiheit des Geldes durch Anzeigepflicht von Bargeld
08.07.2011
Bargeldkontrollen und die Anmeldepflicht von Barmitteln beim Grenzübertritt führen zu einer indirekten Einschränkung des freien Kapitalverkehrs und stehen im Widerspruch zum Vertrag von Lissabon.
Spanien setzt seit Anfang Juli einen Spezialhund zur Überwachung des Barmittelverkehrs an der Grenze zu Andorra ein. Insgesamt verfügt Spanien derzeit über 3 der findigen Spürnasen. Eine davon soll nun unregelmäßig am Grenzübergang Farga de Moles nichtdeklariertes Bargeld erschnüffeln. Die Ausweitung der Bargeldkontrollen erfolgt unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus. Bereits in den ersten Tagen spülten die verschärften Kontrollen dringend benötigtes Geld in Spaniens leere Staatskasse. Wer erwischt wurde, kann bis zu 2 Tage festgehalten werden und darf im günstigsten Fall mit 1.000 EUR weiterfahren, strafrechtliche Konsequenzen folgen in jedem Fall.
Barmittel- und Bargeldkontrollen an der EU Außengrenze
Von Personen, welche die Außengrenzen der Europäischen Union mit Bargeld in einem Gesamtwert ab 10.000 EUR überschreiten, erwarten die EU Staaten bereits seit dem 15. Juni 2007 eine unaufgeforderte schriftliche Anmeldung. Rechtsgrundlage hierfür ist die EU Verordnung über die Überwachung von Barmitteln [1]. In dem Anmeldungsformular werden Eigentümer, Empfänger, Herkunft der Barmittel, Verwendungszweck, Reiseweg, verwendetes Verkehrsmittel minutiös erfasst. Die Erklärung kann nur in einer Sprache abgeben werden, die für das Ein- oder Ausreise-EU-Land zur Verfügung steht. Die Zollbehörden akzeptieren den EU-Vordruck zur Anmeldung von Barmitteln nur in ihren nationalen Amtssprachen. In Frankreich muss das von der französischen Zollverwaltung 'Douane' [2] herausgegebene nationale französische Formular [3] und in Spanien das von der spanischen Zollverwaltung 'Agencia Tributaria' [4] herausgegebene nationale spanische Formular [5] verwendet werden. Anmelder, welche der genannten Sprache nicht mächtig sind, können sich an dem Formular, das beim deutschen Zoll verwendet wird, orientieren [6]. Die Anmeldepflicht ist nicht auf Ein- und Ausfuhr von Bargeld beschränkt; erfasst werden sollen auch alle Arten von Wertpapieren, Schecks, Wechsel, elektronisches Geld, Sparbücher, Edelmetalle und -steine. Diese erhobenen Daten werden mit den Behörden anderer EU Staaten ausgetauscht. Andorra als Nicht EU Mitgliedsstaat führt keine Barmittelkontrollen durch.
Bargeldkontrollen, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs
Die mit der Anzeigepflicht verbundene umfangreiche Datenerfassung führt bereits jetzt zu einer indirekten Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Insider erwarten für 2012 Verhältnisse, die eine EU weite drastische gesetzliche Einschränkung des Barmittelverkehrs und eine Kriminalisierung der Verwendung von Bargeld herbeiführen, einhergehend mit einer Verschärfung von Kontrollen und Sanktionen. Derartige Hemmnisse der Kapitalverkehrsbeschränkung innerhalb der EU und gegenüber Drittstaaten würden letztlich im Widerspruch zu einem freien Kapitalverkehr, wie ehemals in Artikel 56 Abs. 1 des Vertrags von Nizza [7] und in Artikel 63 Abs. 1 des Vertrags von Lissabon (AEUV) [8] vereinbart, stehen. Selbst eine Verringerung der Durchlässigkeit der EU Außengrenzen für Mensch und Kapital wird bei einer Verschärfung der Verschuldungs- und Wirtschaftskrise für möglich gehalten, so dass die EU für Bürger in Drittstaaten zur 'Festung' wird und für die in der EU befindlichen zum 'Großraumgefängnis' werden könnte.
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[1] Verordnung über die Überwachung von Barmitteln Nr. 1889/2005 vom 26. Oktober 2005 [ 107 Kbyte]
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/customs_controls/cash_controls/
r1889_2005_de.pdf [online nicht mehr disponibel]
[2] Website der französischen Zollverwaltung 'Douane'
http://www.douane.gouv.fr/
[3] Nationales französisches Formular [FR] [ 392 Kbyte]
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/customs_controls/cash_controls/
declaration_forms/fr_declaration_form.pdf [online nicht mehr disponibel]
[4] Website der spanischen Steuerbehörde 'Agencia Tributaria'
http://www.agenciatributaria.es/
[5] Declaración de fondos en efectivo (online nicht auffindbar) [ES] [PDF] [00 Kbyte]
[6] Formular zur Anmeldung von Barmitteln [DE] (so wie dieses vom deutschen Zoll verwendet wird)
[ 140 Kbyte]
https://www.formulare-bfinv.de/printout/0400.pdf
[7] Siehe Kapitel 4, Der Kapital- und Zahlungsverkehr Artikel 56 des Vertrags über die Europäische
Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in konsolidierte Fassung
vom 26. Februar 2001 aufgrund der Unterzeichnung des Vertrags von Nizza (Amtsblatt Nr. C 325
vom 24/12/2002 S. 0033 - 0184)
"(1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs
zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.
(2) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs
zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten."
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2002:325:0001:0184:DE:PDF
[8] Siehe Artikel 63 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in konsolidierte
Fassung vom 1.12.2009 (ABl. EG Nr. C 115 vom 9.5.2008, S. 47ff)
"(1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs
zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.
(2) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs
zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten."
http://www.aeuv.de/aeuv/dritter-teil/titel-iv/kapitel-iv/art-63.html
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Nachfolgend die bisher abgegebenen Kommentare
Anonym - 08. August 2011, 19:33 h
Kein Vertrauen
Ein Staat der seinen Bürgern nicht traut und sie der permanenten Kontrolle unterzieht, ist nicht vertrauenswürdig und bedarf der permanenten Kontrolle. |
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Anonym - 21.01.2012, 22:13 h
Bargeldkontrollen sind nur ein klitzekleines Vorspiel auf dem Weg zur totalen Kontrolle und Abschaffung des Bargelds! |
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