CEDI - Auskunfts- und Beratungsstelle Europaverband der Selbständigen in Andorra Andorra-Intern, Bargeldkontrollen, Steueroasen

 . . . "Wenn die Freiheit des Geldes stirbt, ist die Freiheit generell in Gefahr."

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Bargeldspürhund an der Grenze zu Andorra

Einschränkung der Freiheit des Geldes durch Anzeigepflicht von Bargeld

Bargeldkontrollen und die Anmeldepflicht von Barmitteln beim Grenzübertritt führen zu einer indirekten Einschränkung des freien Kapitalverkehrs und stehen im Widerspruch zum Vertrag von Lissabon.

Spanien setzt seit Anfang Juli einen Spezialhund zur Überwachung des Barmittelverkehrs an der Grenze zu Andorra ein. Insgesamt verfügt Spanien derzeit über 3 der findigen Spürnasen. Eine davon soll nun unregelmäßig am Grenzübergang Farga de Moles nichtdeklariertes Bargeld erschnüffeln. Die Ausweitung der Bargeldkontrollen erfolgt unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus. Bereits in den ersten Tagen spülten die verschärften Kontrollen dringend benötigtes Geld in Spaniens leere Staatskasse. Wer erwischt wurde, kann bis zu 2 Tage festgehalten werden und darf im günstigsten Fall mit 1.000 EUR weiterfahren, strafrechtliche Konsequenzen folgen in jedem Fall.

Barmittel- und Bargeldkontrollen an der EU Außengrenze

Von Personen, welche die Außengrenzen der Europäischen Union mit Bargeld in einem Gesamtwert ab 10.000 EUR überschreiten, erwarten die EU Staaten bereits seit dem 15. Juni 2007 eine unaufgeforderte schriftliche Anmeldung. Rechtsgrundlage hierfür ist die EU Verordnung über die Überwachung von Barmitteln [1]. In dem Anmeldungsformular werden Eigentümer, Empfänger, Herkunft der Barmittel, Verwendungszweck, Reiseweg, verwendetes Verkehrsmittel minutiös erfasst. Die Erklärung kann nur in einer Sprache abgeben werden, die für das Ein- oder Ausreise-EU-Land zur Verfügung steht. Die Zollbehörden akzeptieren den EU-Vordruck zur Anmeldung von Barmitteln nur in ihren nationalen Amtssprachen. In Frankreich muss das von der französischen Zollverwaltung 'Douane' [2] herausgegebene nationale französische Formular [3] und in Spanien das von der spanischen Zollverwaltung 'Agencia Tributaria' [4] herausgegebene nationale spanische Formular [5] verwendet werden. Anmelder, welche der genannten Sprache nicht mächtig sind, können sich an dem Formular, das beim deutschen Zoll verwendet wird, orientieren [6]. Die Anmeldepflicht ist nicht auf Ein- und Ausfuhr von Bargeld beschränkt; erfasst werden sollen auch alle Arten von Wertpapieren, Schecks, Wechsel, elektronisches Geld, Sparbücher, Edelmetalle und -steine. Diese erhobenen Daten werden mit den Behörden anderer EU Staaten ausgetauscht. Andorra als Nicht EU Mitgliedsstaat führt keine Barmittelkontrollen durch.

Bargeldkontrollen, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs

Die mit der Anzeigepflicht verbundene umfangreiche Datenerfassung führt bereits jetzt zu einer indirekten Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Insider erwarten für 2012 Verhältnisse, die eine EU weite drastische gesetzliche Einschränkung des Barmittelverkehrs und eine Kriminalisierung der Verwendung von Bargeld herbeiführen, einhergehend mit einer Verschärfung von Kontrollen und Sanktionen. Derartige Hemmnisse der Kapitalverkehrsbeschränkung innerhalb der EU und gegenüber Drittstaaten würden letztlich im Widerspruch zu einem freien Kapitalverkehr, wie ehemals in Artikel 56 Abs. 1 des Vertrags von Nizza [7] und in Artikel 63 Abs. 1 des Vertrags von Lissabon (AEUV) [8] vereinbart, stehen. Selbst eine Verringerung der Durchlässigkeit der EU Außengrenzen für Mensch und Kapital wird bei einer Verschärfung der Verschuldungs- und Wirtschaftskrise für möglich gehalten, so dass die EU für Bürger in Drittstaaten zur 'Festung' wird und für die in der EU befindlichen zum 'Großraumgefängnis' werden könnte.


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Nachfolgend die bisher abgegebenen Kommentare

Anonym - 08. August 2011, 19:33 h
Kein Vertrauen
Ein Staat der seinen Bürgern nicht traut und sie der permanenten Kontrolle unterzieht, ist nicht vertrauenswürdig und bedarf der permanenten Kontrolle.
 
Anonym - 21.01.2012, 22:13 h
Bargeldkontrollen sind nur ein klitzekleines Vorspiel auf dem Weg zur totalen Kontrolle und Abschaffung des Bargelds!
 
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Hinweise auf Seiten mit verwandten Inhalten in dieser Site:

News: 05.04.2002 Meldepflicht für Bareinkäufe über 15.000 Euro
News: 06.08.2001 Bargeld: Beschlagnahmungen an der Grenze
News: 17.02.2001 Devisenkontrollen an der spanischen Grenze

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Link Tipps und Literaturempfehlungen:

Webseite der Europäischen Kommission zu Bargeldkontrollen HTML-Datei

Merkblatt zur Anmeldepflicht von Barmitteln beim deutschen Zoll (Zoll) [PDF-Datei 79 Kbyte]

Bankkonto im Ausland für Private und Unternehmen HTML-Datei

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Überwachung ist Tyrannei

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Andorra-Intern unterstützt starke Verschlüsselung


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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018