CEDI - Auskunfts- und Beratungsstelle Europaverband der Selbständigen in Andorra Steueroase Andorra

 . . . "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Carl Schmitt

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Notstandsgesetz in Vorbereitung

Regierung trifft Vorbereitungen zur Regelung des Ausnahmezustands und Notstands

Gründe für die Regelung eines Ausnahmezustands und Notstands gibt es viele. Ein Ausnahmezustand oder Notstand geht immer mit der partiellen Suspendierung der Rechtsordnung einher. Dabei werden wichtige Grundrechte und Menschenrechte eingeschränkt. Wie die Erfahrungen in anderen Ländern belegen, tendiert nicht selten ein einmal ausgerufener Ausnahmezustand zum Dauerzustand zu werden.
Diejenigen, die durch den Ausnahmezustand von den durch die Rechtsordnung auferlegten Schranken befreit sind und mit diktatorischen Befugnissen und staatlicher Allmacht ausgestattet wurden, können leicht zu einem Missbrauch ihrer Macht verleitet werden.


Immer mehr von den europäischen Mainstream Medien unter dem Deckel gehaltene Konflikte drohen zu eskalieren. Allen voran die ausufernde Staatsverschuldung, drohende Bankenpleiten, Entwertung der Sparguthaben durch die Inflationierung des Euro, etc.

Im Nachbarland Spanien droht der Konflikt zwischen der Zentralregierung in Madrid und dem nach Unabhängigkeit strebenden Katalonien hochzukochen. Die dabei zu befürchtenden Verwerfungen könnten Andorra tangieren, denn ein ganz erheblicher Anteil der Bevölkerung in Andorra sind Katalanen oder hat katalanische Wurzeln.
In Nachbarland Frankreich gilt seit den Anschlägen von Paris und Nizza ein landesweiter Ausnahmezustand. Und angesichts der nicht nur durch den bevorstehenden Brexit zunehmend auseinanderbröselnden EU ist es nachvollziehbar, dass Andorra Vorkehrungen für Krisensituationen trifft.

Grundlage für ein Notstandsgesetz bildet der Artikel 42 der Verfassung, die ein Gesetz für den Not- und Ausnahmezustand vorsieht. 24 Jahre nach in Kraft treten der Verfassung erachtet die Regierung den Zeitpunkt gekommen zur Regelung des Not- und Ausnahmezustandes und hat die Gesetzesinitiative ergriffen.

Einschränkung von Grundrechten

Die Verfassung unterscheidet zwischen Ausnahmezustand (Krieg, Aufruhr) und Notstand (Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen etc.). In beiden Fällen können in der Verfassung garantierte Rechte und Freiheiten in erheblichem Umfang eingeschränkt oder aufgehoben werden.

Während eines Ausnahmezustandes kann die Freizügigkeit (Art. 21), also das Recht auf Bewegungs- und Reisefreiheit innerhalb des Staatsgebietes sowie die Ein- und Ausreise in das Fürstentum, als auch die freie Wahl des Wohnsitzes der Staatsbürger und Ausländer in Andorra eingeschränkt werden. Ebenso können die verbrieften Rechte auf Privateigentum und das Erbrecht (Art. 27) ausgesetzt werden.

Der Ausnahmezustand wird von der Regierung ausgerufen, wenn das normale Funktionieren des demokratischen Zusammenlebens unterbrochen ist und erfordert die vorhergehende Genehmigung durch das Parlament. Die Suspendierung der vorgenannten Normen bedeutet nicht ihre Abschaffung. Der Ausnahmezustand erstreckt sich über den Zeitraum von 30 Tagen.

Ausnahmezustand auf dem Weg zur Normalität

In Frankreich wurde der Ausnahmezustand von der Nationalversammlung immer wieder verlängert, bis der Ausnahmezustand schließlich zum Normalzustand wird. Dass der Ausnahmezustand zu einem Dauer-Ausnahmezustand werden kann, belegen die Vereinigten Staaten. Das Land befindet sich als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 im Ausnahmezustand, der seitdem jeweils um 1 Jahr verlängert wird [1].

Not kennt kein Gesetz

Der Notstand kann von der Regierung bei Naturkatastrophen ausgerufen werden, und zwar für einen Zeitraum von 15 Tagen. Während des Notstands kann die Ausübung des Rechts auf Beachtung der zeitlichen Begrenzung der Untersuchungshaft (Art. 9.2), freie Meinungsäußerung (Meinungsfreiheit), Kommunikations- und Informationsfreiheit (Art. 12), Unverletzbarkeit der Wohnung und das Kommunikationsgeheimnis (Art. 15), Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit (Art. 16), Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen (Art. 19) und Freizügigkeit (Art. 21) aufgehoben werden.

Partielle Suspendierung der Rechtsordnung

Das Notstandsgesetz setzt damit demokratische Rechte und Teile der verfassungsmäßigen Ordnung außer Kraft. Was geschieht, wenn die Maßnahmen sich nicht auf das unumgängliche Maß beschränken? Ein Widerstandsrecht, wie dies einige Länder in der Verfassung festgeschrieben haben, existiert in Andorra nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Notstandsgesetz zu Machtmissbrauch führt.
Durch die Ausweitung der Befugnisse der Regierung bei einem Not- und Ausnahmezustand besteht immer auch die Gefahr, dass die demokratische Gesetzgebung gänzlich ausgehebelt wird. Dann ist der Weg endgültig frei zur uneingeschränkten Durchsetzung partikulärer Interessen.

Ausnahmezustand ist eine Ordnung, wenn auch keine Rechtsordnung

Bereits ohne Notstandsgesetzgebung hat Andorras aktueller Regierungschef eine Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen, die schwerste Eingriffe in die Grundrechte zur Folge hatte und zum entschädigungslosen Totalverlust von Privateigentum und zur Festsetzung von Guthaben von 33.000 Kleinanlegern geführt hat! Nicht absehbar, was mit dem in Vorbereitung befindlichen Notstandsgesetz alles rechtfertigbar wird. Der Vorwand des Notstandes könnte genutzt werden, um unliebsame politische Gegner anzugehen. Mit der Notstandsgesetzgebung können umstrittene Enteignungen auch ohne Vorliegen eines tatsächlichen öffentlichen Interesses und ohne jegliche Entschädigung quasi legal werden. Die Besorgnis vor einem möglichen Missbrauch des da kommenden Notstandsgesetzes wächst. Es gibt keine wirksame Kontrolle der Machtkonzentration, die garantieren könnte, dass das Notstandsgesetz wirklich zu dem von der Verfassung definierten Ziel angewandt würde.

Politik diskutiert den Ausnahmezustand

Wir dürfen gespannt sein, welche konkreten Einschränkungen der Gesetzesentwurf der Regierung vorschlagen wird. Die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament ermöglichen der sich selbst als Demokraten bezeichnenden Partei Demòcrates per Andorra (DA) mit absoluter Mehrheit konsequent durchzuregieren.

 

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Link Tipps und Literaturempfehlungen:

Krisen-Vorbereitung: Regierung will im Notfall Bauernhöfe beschlagnahmen (Deutsche Wirtschafts Nachrichten 30.11.2016)
Die Bundesregierung hat neue Notfallpläne für den Katastrophenfall beschlossen. Diese sehen unter anderem die Beschlagnahme von Bauernhöfen vor, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen.

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 27. April 2021