. . . "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." Carl Schmitt |
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Notstandsgesetz in VorbereitungRegierung trifft Vorbereitungen zur Regelung des Ausnahmezustands und Notstands25.01.2017 Gründe für die Regelung eines Ausnahmezustands und Notstands gibt es viele. Ein Ausnahmezustand oder Notstand geht immer mit der partiellen Suspendierung der Rechtsordnung einher. Dabei werden wichtige Grundrechte und Menschenrechte eingeschränkt. Wie die Erfahrungen in anderen Ländern belegen, tendiert nicht selten ein einmal ausgerufener Ausnahmezustand zum Dauerzustand zu werden. Einschränkung von Grundrechten Die Verfassung unterscheidet zwischen Ausnahmezustand (Krieg, Aufruhr) und Notstand (Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen etc.). In beiden Fällen können in der Verfassung garantierte Rechte und Freiheiten in erheblichem Umfang eingeschränkt oder aufgehoben werden. Ausnahmezustand auf dem Weg zur NormalitätIn Frankreich wurde der Ausnahmezustand von der Nationalversammlung immer wieder verlängert, bis der Ausnahmezustand schließlich zum Normalzustand wird. Dass der Ausnahmezustand zu einem Dauer-Ausnahmezustand werden kann, belegen die Vereinigten Staaten. Das Land befindet sich als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 im Ausnahmezustand, der seitdem jeweils um 1 Jahr verlängert wird [1]. Not kennt kein GesetzDer Notstand kann von der Regierung bei Naturkatastrophen ausgerufen werden, und zwar für einen Zeitraum von 15 Tagen. Während des Notstands kann die Ausübung des Rechts auf Beachtung der zeitlichen Begrenzung der Untersuchungshaft (Art. 9.2), freie Meinungsäußerung (Meinungsfreiheit), Kommunikations- und Informationsfreiheit (Art. 12), Unverletzbarkeit der Wohnung und das Kommunikationsgeheimnis (Art. 15), Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit (Art. 16), Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen (Art. 19) und Freizügigkeit (Art. 21) aufgehoben werden. Partielle Suspendierung der RechtsordnungDas Notstandsgesetz setzt damit demokratische Rechte und Teile der verfassungsmäßigen Ordnung außer Kraft. Was geschieht, wenn die Maßnahmen sich nicht auf das unumgängliche Maß beschränken? Ein Widerstandsrecht, wie dies einige Länder in der Verfassung festgeschrieben haben, existiert in Andorra nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Notstandsgesetz zu Machtmissbrauch führt. Ausnahmezustand ist eine Ordnung, wenn auch keine RechtsordnungBereits ohne Notstandsgesetzgebung hat Andorras aktueller Regierungschef eine Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen, die schwerste Eingriffe in die Grundrechte zur Folge hatte und zum entschädigungslosen Totalverlust von Privateigentum und zur Festsetzung von Guthaben von 33.000 Kleinanlegern geführt hat! Nicht absehbar, was mit dem in Vorbereitung befindlichen Notstandsgesetz alles rechtfertigbar wird. Der Vorwand des Notstandes könnte genutzt werden, um unliebsame politische Gegner anzugehen. Mit der Notstandsgesetzgebung können umstrittene Enteignungen auch ohne Vorliegen eines tatsächlichen öffentlichen Interesses und ohne jegliche Entschädigung quasi legal werden. Die Besorgnis vor einem möglichen Missbrauch des da kommenden Notstandsgesetzes wächst. Es gibt keine wirksame Kontrolle der Machtkonzentration, die garantieren könnte, dass das Notstandsgesetz wirklich zu dem von der Verfassung definierten Ziel angewandt würde. Politik diskutiert den AusnahmezustandWir dürfen gespannt sein, welche konkreten Einschränkungen der Gesetzesentwurf der Regierung vorschlagen wird. Die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament ermöglichen der sich selbst als Demokraten bezeichnenden Partei Demòcrates per Andorra (DA) mit absoluter Mehrheit konsequent durchzuregieren.
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________________________ Quellen El Govern prepara la llei de l'estat d'alarma i d'emergència [CA], in: ARA, 2017, vom 22. Januar, Interior prepara la llei que suspèn drets en estat d’emergència [CA], in: elPeriodic, 2017, vom 23. Januar,
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Überwachung ist Tyrannei |
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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 27. April 2021 |