CEDI - Auskunfts- und Beratungsstelle Europaverband der Selbständigen in Andorra Steueroase Andorra

 . . . "Und wer am Zoll sitzt, ohne reich zu werden, ist ein Pinsel." - Johann Wolfgang von Goethe

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Freie Durchfahrt an der Grenze nach Spanien möglich

Freigrenzen und Deklarationspflicht bei der Grenzüberquerung beachten

Die Neugestaltung des Übergangspunkts La Farga de Moles erlaubt nun die freie Durchfahrt nach Spanien, falls man nichts zu deklarieren hat ("nothing to declare" / "nada que declarar").

Nach Spanien führen für Personenkraftwagen jetzt zwei unterschiedliche Grenzübergänge: eine "rote" und eine "grüne" Spur.

Die rote Spur links ist zu nehmen, wenn man Waren bei der Einfuhr nach Spanien zu verzollen hat und auf der grünen Spur rechts dürfen Pkws ungehindert langsam durchfahren, wenn keine zollpflichtigen Waren mitgeführt werden. Durch diese Massnahme sollen die langen Schlangen am Grenzübergang nach Spanien künftig der Vergangenheit angehören. Allerdings sind stichprobenartige Kontrollen auch auf der grünen Spur jederzeit möglich.

Derzeit darf man mit maximal 10.000 EUR Bargeld, mit Waren im Wert von 900 EUR und Lebensmitteln im Wert von 300 EUR im Rahmen der Freigrenzen für Tabak und Alkohol, nach Spanien ohne Deklarationspflicht einreisen.


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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018