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Informationsaustausch statt Bankgeheimnis wird RealitätEU und Andorra unterzeichnen Abkommen über automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten05.05.2016 Das Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung verpflichtet die Vertragsstaaten zum gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzdaten. Steuerwettbewerb wird ausgehebeltDas Abkommen über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten [1] soll sicher stellen, dass EU-Bürger nicht deklarierte Einnahmen auf Konten in Andorra nicht mehr verstecken können. Die Europäische Union sieht das Abkommen als wichtigen Meilenstein im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung [2]. Das Verbergen nicht versteuerter Einkünfte bei Finanzinstituten in Andorra soll durch die verbesserte Zusammenarbeit [3][4] verhindert werden. Von der Überwachung zur totalen KontrolleIm Rahmen des neuen Abkommens sollen die Mitgliedstaaten die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in Andorra sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden erhalten. Universalwaffe AIA auf dem Weg zum globalen Standard Der von bereits rund 100 Ländern unterstützte Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) wird jedoch nicht in allen Ländern im gleichen Umfang übernommen. Implementation bereits in VorbereitungDie derzeit noch anwendbaren Vorschriften, die auf dem Zinsbesteuerungsabkommen [5] zur Besteuerung von Zinserträgen [6][7] basieren, werden nach dem Vorbild des überarbeiteten EU-Schweiz-Abkommens [8] an die Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene angepasst. Datenschutz und InformationsaustauschUnklarheit bleibt über den tatsächlichen Umfang und Qualität der Ausgestaltung des juristischen und technischen Datenschutzes bestehen. Die Zukunft wird zeigen, in wie weit die Informationen letztlich außerhalb des in dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden.
________________________ [1] Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind, COM/2015/0631 final - 2015/0285 (NLE), 11/12/2015 [2] Vgl. Bekämpfung von Steuerhinterziehung: EU und Andorra unterzeichnen neues Abkommen über Steuertransparenz [DE], Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 2016, vom 12. Februar [3] Steuerzusammenarbeit und Überwachung [4] Verbesserte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich (direkte) Steuern [5] Anwendbare Vorschriften [6] Besteuerung von Zinserträgen [7] Richtlinie 2014/48/EU des Rates vom 24. März 2014 zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (Amtsblatt der Europäischen Union L 111/50) [8] (Abkommen EU - Schweiz) Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind [9] Edicte del 27-04-2016 pel qual es fa pública l’adjudicació definitiva del Projecte d’intercanvi automàtic d’informació fiscal del Govern d’Andorra. (BOPA 2016, Nr. 28, vom 4. Mai)
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Überwachung ist Tyrannei |
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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 27. April 2021 |