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Informationsaustausch statt Bankgeheimnis wird Realität

EU und Andorra unterzeichnen Abkommen über automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten

Das Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung verpflichtet die Vertragsstaaten zum gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzdaten.

Ab 2018 werden Andorra und die EU-Mitgliedstaaten automatisch Informationen über Bankkonten von Kunden mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien austauschen.
Ziel des Abkommens ist die Verhinderung des Zuflusses von unversteuerten Vermögenswerten von EU Steuerpflichtigen nach Andorra.

Steuerwettbewerb wird ausgehebelt

Das Abkommen über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten [1] soll sicher stellen, dass EU-Bürger nicht deklarierte Einnahmen auf Konten in Andorra nicht mehr verstecken können. Die Europäische Union sieht das Abkommen als wichtigen Meilenstein im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung [2]. Das Verbergen nicht versteuerter Einkünfte bei Finanzinstituten in Andorra soll durch die verbesserte Zusammenarbeit [3][4] verhindert werden.

Von der Überwachung zur totalen Kontrolle

Im Rahmen des neuen Abkommens sollen die Mitgliedstaaten die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in Andorra sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden erhalten.

Die Banken müssen den Steuerbehörden die folgenden Angaben liefern: die persönlichen Angaben des Kunden (Name, Adresse, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort); die Kontonummer/n; Name und die Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts; die Kontostände am Ende eines Jahres in allen Währungen und die Bruttokapitalerträge (Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden, Veräußerungserlöse und alle übrigen Erträge) sowie die Identität der an diesen Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigten Personen.

Einzelne Zahlungsvorgänge werden nicht übermittelt. Gruppenabfragen werden möglich.

Erfasst werden nicht nur die ausländischen Kontoinhaber, sondern auch alle beherrschenden Personen von Vermögensverwaltungsstrukturen wie Trusts und Offshoregesellschaften.

Der automatische Informationsaustausch betrifft Konten von ausländischen Steuerpflichtigen in Andorra sowie von steuerpflichtigen Andorranern mit Konten in der EU.

Universalwaffe AIA auf dem Weg zum globalen Standard

Der von bereits rund 100 Ländern unterstützte Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) wird jedoch nicht in allen Ländern im gleichen Umfang übernommen.

Erklärt wird den EU Bürgern das Abkommen mit der Notwendigkeit der EU Staaten auch in schwierigen Zeiten die zustehenden Steuern einzutreiben, um die öffentlichen Ausgaben zu finanzieren und die Staatsschulden zu senken sowie dem Hinweis auf die Sicherstellung der Steuergerechtigkeit für alle Bewohner im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten.

Bei einer sich ausweitenden Schuldenkrise könnten die EU Staaten beliebige Maßnahmen wie ein Vermögensschnitt auf die Konten ihrer Bürger in allen Vertragsstaaten anwenden.

Implementation bereits in Vorbereitung

Die derzeit noch anwendbaren Vorschriften, die auf dem Zinsbesteuerungsabkommen [5] zur Besteuerung von Zinserträgen [6][7] basieren, werden nach dem Vorbild des überarbeiteten EU-Schweiz-Abkommens [8] an die Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene angepasst.

Die insgesamt zahlreichen relevanten Dokumente der EU in Steuersachen und die bürgerfernen textlichen Formulierungen tragen nicht zur Akzeptanz und der Verbreitung von Rechtssicherheit bei.

Der Text des Abkommens wurde am 9. März vom Europäischen Parlament angenommen. Das Abkommen muss noch von den 28 nationalen Parlamenten aller EU Mitgliedstaaten gebilligt und vom andorranischen Parlament abgesegnet werden. Die Norm tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die Auftragsvergabe [9] zur technischen Umsetzung der Voraussetzungen des automatischen Informationsaustauschs per Knopfdruck erfolgte bereits im April ohne öffentliche Ausschreibung an Deloitte Andorra Auditors i Assessors. Die veranschlagten Kosten für die Realisierung belaufen sich auf 573.914,00 EUR.

Das System soll dem Standard der OECD entsprechen und sowohl dem Abkommen über den automatischen Informationsaustauch (AIA) mit der Europäischen Union als auch die Vereinbarungen der Banken mit der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) in den Vereinigten Staaten (USA) nach dem „Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)" genügen.

Datenschutz und Informationsaustausch

Unklarheit bleibt über den tatsächlichen Umfang und Qualität der Ausgestaltung des juristischen und technischen Datenschutzes bestehen. Die Zukunft wird zeigen, in wie weit die Informationen letztlich außerhalb des in dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden.

 

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 27. April 2021