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 . . . "Das Schöne am Steuernzahlen: es macht nicht süchtig." - Unbekannt

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Gesellschaftsrecht wird reformiert

Nach zahlreichen Konzepten hat die Regierung den Abgeordneten den Vorentwurf für das neue Gesetz über Kapitalgesellschaften vorgelegt.

Der Vorentwurf sieht eine begrenzte Öffnung für ausländisches Kapital vor. Danach soll der Anteil ausländischen Kapitals an andorranischen Kapitalgesellschaften von derzeit maximal 33 % auf 40 % erhöht werden. Ferner sollen in gewissen Branchen Aktiengesellschaften zugelasen werden, an denen Ausländer 100 % des Aktienkapitals in ihrem Namen halten dürfen.

Für die Gesellschaften, die zu 100 % Ausländern gehören dürfen, sind nach dem derzeitigen Entwurf die folgenden Unternehmensgegenstände vorgesehen: diskographische und audiovisuelle Aufnahme und Produktion, technologische und wissenschaftliche Forschung, Herstellung von Medikamenten, E-Kommerz, Rundfunk und Buchprüfung. Diese Liste könnte jedoch noch erweitert werden, je nachdem, wie die Gespräche zwischen Regierung und den Parlamentsabgeordneten der Partit Liberal d'Andorra (PLA) verlaufen.

Die Regierung möchte den "Status Quo" bei den traditionellen Tätigkeiten der andorranischen Wirtschaft beibehalten und nur jene Branchen vollständig für ausländische Investitionen öffnen, die nicht mit der Wirtschaft im Inland in Wettbewerb stehen. Um die einheimische Wirtschaft zu schützen, sollen die Gesellschaften, deren Kapital sich zu 100 % in ausländischer Hand befindet, auch besonders kontrolliert werden. Der Entwurf sieht eine Buchprüfungspflicht und die Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Gesellschaftenregister vor. Das Stammkapital dieser Gesellschaften muss mindestens 50.000 Euro betragen.

Neu für Andorra ist, dass die zu 100 % von Ausländern beherrschten Gesellschaften direkt besteuert werden sollen. Der Entwurf sieht eine Abgabe von 15 % auf die erzielten Gewinne vor, abzugsfähig sollen jedoch Ausgaben für Forschung und Entwicklung neuer industrieller Produkte, Maßnahmen zur Fortbildung des Personals, Investitionen in den Umweltschutz und Maßnahmen zur Förderung der Kultur sein. Für die Beschäftigung von Behinderten sollen bis zu 10.000 Euro abzugsfähig sein. Man hofft, dass diese Besteuerung dazu beiträgt, Doppelbesteuerungsabkommen mit den Nachbarländern Spanien und Frankreich abschliessen zu können.

Ziel der Besteuerungsmassnahme ist, ausländische Investitionen in Andorra zuzulassen, ohne die traditionelle einheimische Wirtschaft dadurch zu belasten, damit diese ihren Wettbewerbsvorteil gegenüber der neuen Konkurrenz beibehalten kann.

Obwohl der Entwurf in den meisten Branchen die Verpflichtung des andorranischen Mehrheitskapitals beibehält, soll die Figur des sogenannten "Prestanoms" (zu deutsch: Namensgeber) explizit verboten werden. Verstöße gegen das Prestanoms-Verbot bedeuten dann die solidarische Haftung von Namensgeber und derjenigen Person, der der Name zur Verfügung gestellt wurde.

Die Haupt-Geschäftsführer andorranischer Unternehmen müssen über die wirtschaftlichen Rechte in Andorra verfügen. Spanier und Franzosen erhalten die wirtschaftlichen Rechte in Andorra nach 10 Jahren ununterbrochenem legalen Wohnsitz in Andorra, Ausländer aller anderen Nationalitäten in Andorra müssen darauf 20 Jahre warten.

Neu ist ausserdem, dass die Gründer andorranischer Gesellschaften künftig eine "anerkannte wirtschaftliche und berufliche Ehrbarkeit" nachweisen müssen. So dürfen diese in keinem Land Vorstrafen haben oder wegen Geldwäsche, Steuervergehen, Geheimnisverrat, Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Eigentumsdelikten verurteilt worden sein, auch darf ihnen die Bekleidung öffentlicher Ämter nicht aberkannt worden sein.

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018